Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) und die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) haben die bestehenden Formen der Zusammenarbeit in den Bereichen Natur und Umwelt analysiert, nachdem der Vorsteher des Amts für Natur und Landschaft (ANL) seinen Willen, Ende März 2019 in den Ruhestand zu treten, bekannt gegeben hatte. Die beiden Direktion sind dabei zum Schluss gekommen, dass sie die Zusammenarbeit und Effizienz bei der Umsetzung der öffentlichen Politiken, für die derzeit das ANL zuständig ist, verbessern und die Effizienz steigern können. Bis zum Ende der Legislaturperiode fallen namentlich folgende Aufgaben darunter:
- Unterschutzstellung der Mehrheit der vom Staatsrat bezeichneten Biotope mit der Ausarbeitung der Pflegepläne für die wichtigsten Biotope von kantonaler Bedeutung und der Ausführung der Unterhalts- und Aufwertungsmassnahmen, die für die im kantonalen Richtplan vorgesehenen Vernetzungsprojekte nötig sind;
- Umsetzung des kantonalen Landschaftskonzepts und Realisierung der ersten Pilotprojekte in den Gemeinden;
- Revision des kantonalen Nutzungsplan (KNP) zur Schaffung der Naturschutzgebiete auf dem Südufer des Neuenburgersees, um ein Nutzungskonzept zu definieren, das die Bedürfnisse der Natur und des Tourismus nach dem Rückbau der Ferienhäuser unter einen Hut bringt;
- Ausarbeitung des kantonalen Plans zur Bekämpfung der invasiven und problematischen gebietsfremden Arten («Neobioten»);
- Vorbereitung der kantonalen Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität.
Am 1. April 2019 übernimmt die ILFD die Tätigkeiten des ANL, um zusammen mit dem Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA) das neue Amt für Wald und Natur (WNA) zu schaffen. Mit dieser Reorganisation werden zwei Ämter vereint, die heute schon eng zusammenarbeiten, wodurch die Synergien zwischen den Verwaltungseinheiten und den Personen auf dem Feld weiter verstärkt werden können. Damit sollen zudem die Gespräche und der Austausch mit den Gemeinden und der Bevölkerung vereinfacht werden.
Alle Fragen der Trinkwasserplanung werden ab dem 1. April 2019 von der RUBD behandelt werden: Ein Teil der Tätigkeiten des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) – die Planungs- und Geomatikaufgaben des Trink- und Badewasserinspektorats – werden in das Amt für Umwelt (AfU) eingegliedert. Dadurch wird eine echte globale Gewässerbewirtschaftung möglich, in deren Rahmen unter anderem bis 2020 die Gewässerräume für alle Gewässer des Kantons definiert und bis 2021 die Schutzzonen für alle Projekte ausgeschieden werden sollen. Das LSVW wird weiterhin in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht für die Kontrolle der Bauwerke und die Analyse der Wasserqualität zuständig sein.
Diese Reorganisation der RUBD und der ILFD hat keinen Einfluss auf die Vollzeitäquivalente, die den einzelnen Tätigkeiten zugeteilt sind.