Wie die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) lehnt die Freiburger Regierung den Entwurf für die 2. Etappe der Revision des Bundesgesetzes über Raumplanung (RPG), der bis Ende Mai 2015 in Vernehmlassung ist, ab.
I. Eine unpassende zweite Etappe
Für den Staatsrat kommt dieser Entwurf viel zu früh, da man noch nicht einmal Bilanz über die 1. Etappe der Revision des RPG ziehen konnte. Der Bund muss den Kantonen die nötige Zeit geben, um diese erste Etappe umzusetzen, bevor er mit neuen Anträgen kommt. Der Kanton Freiburg muss ein Gesetz über den Mehrwert ausarbeiten und seinen Richtplan vollkommen revidieren, wofür es schon einen Einsatz von bedeutenden Mitteln brauchte. Es ist ihm unmöglich, die Umsetzung der 2. Etappe ins Auge zu fassen.
II. Fehlende Strategie und Vision
Dem Entwurf des Bundes fehlt es sehr stark an Strategie. Die Umsetzung der ersten Etappe der Revision und namentlich das vorgeschriebene Moratorium bei den Bauzonen stellen die Kantone und Gemeinden schon vor grosse Probleme bei der künftigen Entwicklung. Die wirtschaftliche Entwicklung hängt sehr stark von den Rahmenbedingungen, die von der Raumplanung vorgegeben werden, ab. Der Entwurf für die 2. Etappe schafft keine Verbindung zwischen sparsamer Bodennutzung und weiterer wirtschaftlicher Entwicklung.
III. Die Zuständigkeit der Kantone wird mit Füssen getreten
Die Regierung ist der Meinung, dass der Entwurf die Aufgabenteilung, wonach die Kantone für die Raumplanung zuständig sind (Art. 75 Bundesverfassung), nicht respektiert. Der Entwurf geht zu weit und dringt in die Zuständigkeit der Kantone ein.
IV. Eine schlechte Philosophie zum Schutz von Landwirtschaftsland
Der Staatsrat lehnt auch die beantragten Bestimmungen zum Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) ab. Wie die übrigen Schweizer Kantone verlangt Freiburg seit mehreren Monaten eine vollkommene Revision des Sachplans des Bundes, damit die Zuteilungsquoten neu beurteilt und die Erhebungsmethoden vereinheitlicht werden können. Dieser Sachplan aus dem Jahr 1992, für den der Bund zuständig ist, sollte gemäss Gesetzgebung alle 10 Jahre revidiert werden. Schon in der 1. Etappe der Revision des RPG war geplant, den Schutz dieser Flächen zu verstärken. Es ist nicht angebracht, die Einschränkungen für jede neue Abtretung von FFF zu erhöhen, ohne dass eine Grundsatzdebatte über die Ziele und die angestrebte Gesamtstrategie stattgefunden hat. Die Überprüfung des Sachplans muss diese Debatte ermöglichen.
Schliesslich versteht die Regierung die Strategie des Bundes bei Bauten ausserhalb der Bauzone nicht. Der Entwurf verkompliziert diese Bestimmungen, die schon schwierig auszuführen sind, noch.