https://sstat.fr.ch/stat_statonline/standardsif/etape2.asp?Tableau=221&langue=de
Das materielle Recht im Bereich der Zweitwohnungen ist grösstenteils in der Bundesgesetzgebung geregelt, die am 1. Januar 2016 in Kraft trat.
Die kantonale Ausführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen tritt am 1. September in Kraft. Vor diesem Hintergrund wurde ein System eingerichtet, mit dem die Entwicklung des Zweitwohnungsanteils jeder Freiburger Gemeinde verfolgt werden kann. Das Amt für Statistik (StatA) wird die Daten einmal im Monat nachführen. Mit diesem System können die Freiburgerinnen und Freiburger jederzeit den tatsächlichen Zweitwohnungsanteil einer Freiburger Gemeinde abfragen und dessen Entwicklung verfolgen.
Die Gemeinden müssen gemäss Bundesrecht, das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist, bei ihrer Planung den Zweitwohnungsanteil berücksichtigen: Dieser darf höchstens 20 % betragen.