Mobilität ist ein grundlegendes Bedürfnis. Die Statistik zeigt, dass die Menschen im Kanton Freiburg insbesondere aufgrund der ländlichen Struktur und langer Wege zum Arbeitsplatz oder zum Ausbildungsort besonders mobil sind. Sie legen gemäss der letzten Erhebung von 2015 täglich 45,6 Kilometer zurück und damit fast ein Viertel mehr als der gesamtschweizerische Durchschnitt. Und die Statistik zeigt eine Zunahme in den letzten Jahren. Parallel dazu verändern sich auch die Bedürfnisse und das Angebot. Die Realität der Mobilität, ihre Wahrnehmung, ihre Planung und die damit einhergehenden Herausforderungen wurden auf den Kopf gestellt. Mobilität muss heute als multimodales und zusammenhängendes Gesamtsystem verstanden und behandelt werden, das sich immer schneller weiterentwickelt.
Die einschlägigen Rechtsgrundlagen haben mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten und sind längst nicht mehr auf dem aktuellen Stand, stammt das Strassengesetz doch aus dem Jahr 1967 und das Verkehrsgesetz aus dem Jahr 1994. Das neue Gesetz, dessen Vorentwurf der Staatsrat jetzt in die Vernehmlassung geschickt hat, soll das massgebende Recht des Kantons zeitgemäss ausgestalten und auch zukunftsfähig machen.
Der Vorentwurf setzt den entsprechenden Artikel der Freiburger Kantonsverfassung von 2004 um (Art. 78 KV). Dieser verlangt, dass der Staat eine koordinierte Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der abgelegenen Gebiete führt, dabei der Sicherheit besondere Aufmerksamkeit schenkt sowie den öffentlichen und nicht motorisierten Verkehr besonders fördert. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt zudem die Vorgaben des kantonalen Richtplans nach einer besseren Koordinierung zwischen Raumplanung und öffentlichem Verkehrsangebot. Er erfüllt auch verschiedene Vorstösse aus dem Grossen Rat und ist im aktuellen Legislaturplan des Staatsrats vorgesehen.
Nachhaltige Mobilität fördern
Das neue Gesetz soll insbesondere die nachhaltige Mobilität fördern – ganz im Sinne von Artikel 3 der Freiburger Kantonsverfassung, wonach die nachhaltige Entwicklung eines der Ziele des Staates ist, das in allen Bereichen zu verfolgen ist. Der Vorentwurf des Gesetzes trägt deshalb auch den Klimazielen von Bund und Kanton Rechnung, wonach die Schweiz den CO2-Ausstoss bis 2030 halbieren und bis 2050 auf null reduzieren soll.
Zudem soll es das neue Gesetz ermöglichen, Innovation und Digitalisierung im Bereich der Mobilität zu fördern. Weiter soll es sicherstellen, dass das gesamte System der Mobilität einfacher und klarer gesteuert werden kann. Nutzerinnen und Nutzer sollen so vom Kanton effiziente Leistungen bekommen, die ihre Bedürfnisse in den unterschiedlichsten Mobilitätsbereichen decken – insbesondere auch bei der sanften Mobilität (Langsamverkehr).
Fragen der Finanzierung klären
Mit dem neuen Gesetz sollen nicht nur bestehende Rechtsgrundlagen abgelöst werden, die in vielen Punkten nicht mehr zeitgemäss sind. Vor allem bringt das neue Mobilitätsgesetz auch eine ganzheitliche Sicht auf die Mobilität. Daraus ergibt sich, dass der Entwurf auch die Frage der Mittel klärt, die für dieses System eingesetzt werden sollen, sowie die Frage, wie die Kosten gedeckt und zwischen Kanton, Agglomeration und Gemeinden verteilt werden.
In diesem Bereich sieht der Staatsrat verschiedene Möglichkeiten. Diese stellt er in der Vernehmlassung als Varianten zur Diskussion. Ziel ist es, eine Formel für die Deckung der Kosten, die aufgrund der angestrebten Entwicklung der Mobilität zu erwarten sind.
Die Arbeiten an dem Vorentwurf wurden von einem Lenkungsausschuss begleitet, in dem alle Fraktionen des Grossen Rates, die Gemeinden, die Agglomerationen sowie Polizei, Verkehrs-, Transport- und Bauwirtschaft vertreten waren. Der Gesetzestext ist damit breit abgestützt. Staatsratspräsident Jean-François Steiert wurde bei der Präsentation des Entwurfs am Mittwoch denn auch von Micheline Guerry-Berchier, der Direktorin des Freiburger Gemeindeverbands, und von Eric Collomb, dem Vizepräsidenten des Lenkungsausschusses, begleitet.
Alle interessierten Kreise können nun zum Gesetzesentwurf Stellung nehmen. Die öffentliche Vernehmlassung dauert bis zum 10. Mai 2021.
Verwandte Dokumente
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- RAP_LMob_Erläuterung Bericht (PDF, 1.81MB)
- LIS_LMob_Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 151.9k)
- DIV_Umfrage nach der Vernehmlassung (DOCX, 114.96k)
- Vorentwurf des Gesetzes ûber die Mobilitàit (MobG) - Vernehmlassungsverfahren (PDF, 57.52k)
- DIV_LMob_Übersicht über die Struktur (PDF, 101.87k)