Die RUBD hatte einen ersten Entscheid zur Genehmigung der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Avry am 18. Dezember 2017 gefällt. Die Prüfung orientierte sich dabei am Kantonalen Richtplan aus dem Jahr 2002. Dieser Entscheid wurde letztinstanzlich durch das Bundesgericht in seinem Urteil vom 16. September 2020 aufgehoben. Im Anschluss daran hat das BRPA die unveränderte Ortsplanungsrevision der Gemeinde Avry mit Hochdruck nach den Vorgaben des neuen Kantonalen Richtplans vom 2. Oktober 2018 erneut überprüft.
Gestützt auf das Resultat der Prüfung hat die RUBD am Freitag im Amtsblatt des Kantons Freiburg veröffentlicht, welche Elemente der Ortsplanungsrevision, allenfalls unter Einhaltung gewisser Bedingungen, genehmigt werden können. Die Gemeinde hat damit nun Klarheit und Planungssicherheit für die anstehenden Entwicklungsschritte. Dies gilt namentlich auch für den Sektor Avry-Centre, wo das bestehende Einkaufszentrum ersetzt werden soll. Zu den noch offenen Punkten können die Gemeinde und allenfalls betroffene Personen innert 30 Tagen Stellung nehmen.
Im Sektor Avry-Centre ist unter anderem eine neue Bahnhaltestelle geplant, mit der das Angebot der Verbindungen des öffentlichen Verkehrs zu den Hauptverkehrszentren von Freiburg ausgebaut werden soll. Damit soll Avry-Centre selbst zu einem Schwerpunkt des öffentlichen Verkehrsnetzes der Agglomeration Freiburg werden. Das Vorhaben wurde von der Bundesversammlung im Juni 2019 mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP AS 35) genehmigt. Es dient dem Ziel von Bund und Kanton, die städtische Entwicklung rund um Hauptpunkte des öffentlichen Verkehrs zu konzentrieren. Das entsprechende Verfahren des Bundes ist im Gang.