In begründeten Fällen können Ausnahmebewilligungen bei der Sektion Gewässer unter der Nummer 026 305 37 37 beantragt werden.
Diese Information ist gültig bis Dienstag, 15. September 2015 um 12 Uhr und wird dann aktualisiert.
Information an die Besitzer einer Bewilligung zur Wasserentnahme
07. September 2015 - 15H00
Das Verbot für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bleibt in Kraft. Es betrifft sämtliche Oberflächengewässer des Kantons mit Ausnahme der Saane, des Broyekanals, des Grand Canal sowie des Greyerzer-, Schiffenen-, Murten- und Neuenburgersees.
Bis Dienstag, 15. September 2015 um 12 Uhr sind vorübergehend Wasserentnahmen aus der Sense erlaubt.
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 07.09.2015 - 15h00