Alle betroffenen Parteien wurden angehört. Dabei wurden der RUBD zahlreiche Vorschläge und Stellungnahmen unterbreitet. Unter anderem will der Gesuchsteller den Platz mit den Aufbereitungsanlagen an einem anderen Ort einrichten. Es fehlen aber noch die Angaben zum Standort und zum Zeitplan. Die Gemeinde ihrerseits schlägt vor, diesen Sektor in der Arbeitszone, für die das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) eine Kompensation vorschreibt, in eine Kiesgrubenzone umzuzonen.
Mit diesen Vorschlägen wird das Projekt tiefgreifend geändert, sodass es nicht entscheidungsreif ist. Deshalb benötigt die RUBD vom Gesuchsteller und von der Gemeinde zusätzliche Informationen, bevor sie entscheiden kann. Aus Sicht der Direktion erfordern die im Rahmen des rechtlichen Gehörs gemachten Vorschläge eine ergänzende öffentliche Auflage mit einer Änderung des Zonennutzungsplans (ZNP). Des Weiteren muss der Umweltverträglichkeitsbericht angepasst werden und der Gesuchsteller wird ein Dossier für neue Aufbereitungsanlagen einreichen müssen.
Um der Gemeinde und dem Gesuchsteller Zeit für die verlangten Ergänzungen zu lassen, beschloss die RUBD, das Verfahren für 12 Monate auszusetzen. Die Behandlung der Beschwerden und der Petition wird ebenfalls ausgesetzt.
Kiesgrubenprojekt Tentlingen: Die RUBD setzt das Verfahren aus und verlangt Ergänzungen
Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) setzt das Verfahren für das Projekt der Kiesgrube in der Zone Räbhalta / Falo in Tentlingen aus; denn die Vorschläge, die der Gesuchsteller und die Gemeinde im Rahmen des rechtlichen Gehörs unterbreitet haben, bedeuten eine weitreichende Änderung des Projekts. Die RUBD verlangt deshalb eine ergänzende öffentliche Auflage, um in der Sache entscheiden zu können. In der Zwischenzeit setzt sie das Verfahren aus.
Veröffentlicht am 24. März 2016 - 07h45
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 24.03.2016 - 07h45