Das Mobilitätsgesetz (MobG), das die nachhaltige Mobilität fördert und den Klimazielen von Bund und Kantonen Rechnung trägt, wurde im November 2021 vom Grossen Rat verabschiedet. Die Referendumsfrist verstrich ungenutzt, sodass das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.
Das neue Gesetz löst das Strassengesetz von 1967 und das Verkehrsgesetz von 1994 ab. Es regelt alle Aspekte der Mobilität im Kanton, nicht nur die Beförderung von Personen und Waren, sondern auch die Planung der Netze sowie Bau, Finanzierung, Unterhalt und Signalisierung der Mobilitätsinfrastrukturen. Zudem bringt es Änderungen in der Zuständigkeit mit sich. So geht etwa die Zuständigkeit für Haltestellen des öffentlichen Verkehrs an den Kanton über, und der Kanton kann mehr Verantwortung bei der Entwicklung von Langsamverkehrsinfrastrukturen übernehmen.
Der Vorentwurf des Mobilitätsreglements (MobR) enthält nun die nötigen Ausführungsbestimmungen. Diese halten beispielsweise fest, dass für die Vorbereitung des Angebots im öffentlichen Verkehr neu Regionalgruppen eingesetzt werden, welche die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) beraten. Diese Regionalgruppen setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Regionalverbände und der Orientierungsschulen.
Den Vorentwurf des Reglements mit diesen und allen weiteren Ausführungsbestimmungen hat der Staatsrat am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt. Alle interessierten Kreise haben nun die Möglichkeit, bis zum 12. September 2022 dazu Stellung zu nehmen. In Kraft treten wird das Reglement gleichzeitig mit dem Gesetz am 1. Januar 2023.