Die Kantone Waadt und Freiburg sind sich der Situation der Privatpersonen bewusst, die von den Verfahren zur Erhaltung der Naturschutzgebiete am Südufer des Neuenburgersees betroffen sind. Sie haben deshalb gemeinsam das Bundesamt für Umwelt (BAFU) um Unterstützung gebeten und diese auch erhalten.
Das BAFU hat sich bereit erklärt, eine Finanzhilfe in der Höhe von 5000 Franken pro Ferienhaus zu gewähren, um die Wiederinstandsetzung der Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kantone Freiburg und Waadt eine Unterstützung in gleicher Höhe zusichern und dass die Wiederinstandsetzung bis Ende 2024 durchgeführt wird, dem Datum des Ablaufs der Programmvereinbarungen.
Der Staat Freiburg und der Kanton Waadt haben sich nun ebenfalls dazu verpflichtet, einen Teil der Rückbaukosten zu übernehmen. Die finanzielle Unterstützung an Besitzerinnen und Besitzer umfasst die Gebühren für die Formalitäten zur Beantragung einer Abrissgenehmigung sowie die Kosten im Zusammenhang mit:
> der Erstellung der Pläne durch eine Geometerin oder einen Geometer;
> der Bauschadstoff-Diagnostik;
> der Umweltüberwachung in der Umsetzungsphase.
Zudem werden die kantonalen Kosten und Gebühren für die Analyse des Bewilligungsgesuchs gesenkt oder erlassen. Auf dieser Grundlage wird die finanzielle Unterstützung durch die Staaten Freiburg und Waadt auf 5000 Franken pro Ferienhaus geschätzt, die zu der vom BAFU gewährten pauschalen finanziellen Unterstützung in Höhe von 5000 Franken hinzukommt, was insgesamt 10 000 Franken pro Ferienhaus entspricht.
Diese finanzielle Unterstützung richtet sich an die Eigentümer auf der Freiburger Seite der 119 Wohnsitze, die vom kantonalen Nutzungsplan (PAC rive sud) betroffen sind, und auf der Waadtländer Seite der 66 Wohnsitze, die von Klassierungsentscheiden betroffen sind. Er wird den Eigentümern gewährt, die bis zum 31. Mai 2023 ein Vereinbarungsprotokoll mit ihrer Unterschrift ratifiziert und bis zum 31. Dezember 2024 ihr Ferienhaus abgebaut und das Gelände wieder in Stand gesetzt haben.
Im Kanton Waadt hatten die Eigentümer dieser Wohnhäuser in den letzten Jahren eine Kündigung ihrer Mietverträge erhalten, die eine offizielle Aufforderung zur Instandsetzung des vom Staat gemieteten Grundstücks enthielt. Mit diesen Hilfsangeboten für Eigentümerinnen und Eigentümer wollen die Kantone Freiburg und Waadt zur Lösung eines Problems beitragen, das seit Jahren eine Herausforderung für ihre Verpflichtungen zum Schutz von Biotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung darstellt.