Der geplante Paradigmenwechsel führt dazu, dass ökologisch und sozial relevante Nachhaltigkeitskriterien stärker gewichtet werden. Zudem gibt es klarere Regeln, was eine grössere Rechtssicherheit schafft. Neben der Umsetzung neuer internationaler Anforderungen werden die IVöB 2019 und das neue kantonale Beschaffungsrecht den verschiedenen Akteuren die folgenden wesentlichen Vorteile bieten:
- Einen Paradigmenwechsel, der besagt, dass der Auftrag künftig an das vorteilhafteste Angebot vergeben wird, und nicht mehr an das «wirtschaftlich günstigste», wodurch das Kriterium der Qualität auf die gleiche Stufe wie das des Preises gestellt wird;
- einen weiteren Paradigmenwechsel durch die explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im gesamten Beschaffungsprozess, in ihren sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Dimensionen (z.B. durch die Möglichkeit, bei einer Beschaffung die gesamten Lebenszykluskosten zu berücksichtigen);
- eine Verstärkung der Massnahmen und Sanktionen im Rahmen der Bekämpfung von Auswüchsen der Vergabe von Unteraufträgen und der Schwarzarbeit;
- eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Bieter;
- den Einsatz neuer Instrumente, die auf moderner Informationstechnologie basieren;
- ein harmonisiertes, umfassenderes und präziseres Regelwerk;
- einen innovativen Mechanismus für Wettbewerbe und parallele Studienmandate;
- eine Anhebung des Schwellenwerts von 100'000 auf 150'000 Franken (exkl. MwSt.) für Verfahren der freihändigen Vergabe von Lieferaufträgen.
Weiter werden Umweltlabel ausdrücklich für öffentliche Aufträge in allen Marktsektoren eingeführt. Es wird ein Kompetenzzentrum für das öffentliche Beschaffungswesen eingerichtet, das die Expertise zusammenführt, die zur Konkretisierung der durch die neue Gesetzgebung angestrebten Paradigmenwechsel erforderlich ist. Die Bestimmungen zur Koordination zwischen den Akteuren wurden gestärkt. Dadurch kann die Einhaltung der Arbeitsbedingungen durch die Unternehmen, die sich um einen Auftrag bewerben, besser kontrolliert werden.
Der Staatsrat hatte die Vorlage mit seiner Botschaft im Herbst 2020 an den Grossen Rat überwiesen. Der Grosse Rat hatte sie am 2. Februar 2022 gutgeheissen. Die Referendumsfrist dauerte bis zum 21. März 2022. Sie verstrich ungenutzt. Die Verordnung zur Anwendung des neuen Gesetzes war gleichzeitig mit diesem in der Vernehmlassung und wird zurzeit fertiggestellt, damit es mit dem neuen Gesetz und der der neuen interkantonalen Vereinbarung in Kraft treten kann. Für die Kantonsverwaltung, die Gemeinden, private Unternehmen und alle interessierten Personen wird es entsprechende Ausbildungsangebote geben.