Die Verkehrszählungen, die im Oktober 2014 nach der Eröffnung der Poyabrücke durchgeführt wurden, zeigen, dass die angestrebte Plafonierung des Verkehrs auf den von der Brücke beeinflussten Achsen und der Schutz des Burgquartiers dank der Begleitmassnahmen zum Poyaprojekt insgesamt erreicht wurden. Auf der Avenue Général-Guisan nahm der Verkehr jedoch übermässig zu.
Um dem abzuhelfen, hat die Stadt Freiburg sieben zusätzliche Begleitmassnahmen ausgearbeitet. Fünf dieser sieben Massnahmen (Beruhigung und Bushaltestelle auf der Avenue Général-Guisan, Insel auf der Avenue Général-Guisan vor dem Radstreifen, Verkehrsbeschränkung und Senkpoller auf der Route Sainte-Agnès, Verengung auf der rechten Seite der Auffahrt auf der Avenue Général-Guisan und Verengungen auf beiden Fahrbahnseiten der Avenue Général-Guisan) mussten dem Staat Freiburg zur Prüfung vorgelegt werden.
Nach der Genehmigung durch die RUBD kann die Stadt Freiburg nun die Arbeiten zur Verwirklichung der Zusatzmassnahmen in Angriff nehmen.
Poyaprojekt: Die RUBD genehmigt die von der Stadt Freiburg vorgeschlagenen zusätzlichen Begleitmassnahmen
Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hat die zusätzlichen Begleitmassnahmen zum Poyaprojekt genehmigt. Diese von der Stadt Freiburg vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, der Zunahme des Verkehrs auf der Avenue Général-Guisan entgegenzuwirken. Die Massnahmen können nun innerhalb der Frist gemäss Teilverkehrsrichtplan (TVRP) verwirklicht werden, d. h. binnen zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Poyabrücke.
Veröffentlicht am 16. August 2016 - 08h15
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 16.08.2016 - 08h15