Der Grosse Rat hat im letzten März die Änderungen des RPBG verabschiedet, die infolge des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen RPG eingeführt wurden. Die Änderung des Ausführungsreglements zum RPBG legt die Grundlagen für die Umsetzung fest, insbesondere für die Verwaltung des kantonalen Fonds, der von der Mehrwertabgabe gespeist wird.
Die Abgabe, die in Höhe von 20 % auf den Mehrwert erhoben wird, der bei neuen Einzonungen von Bauland oder Zonennutzungsänderungen entsteht, wird in einen auf kantonaler Ebene verwalteten Fonds fliessen. Der Fonds wird abgesehen von den Bodenverbesserungen (in Höhe von 4 % des Mehrwerts) auch die Entschädigungen für materielle Enteignungen - eine Auflage des RPG - finanzieren. Um diese Anforderung zu erfüllen, muss der Fonds mindestens 20 Millionen Franken erreichen, bevor die Finanzierung der anderen vom Grossen Rat beschlossenen Massnahmen in Betracht gezogen werden können.
Sobald der Schwellenwert von 20 Millionen Franken erreicht ist, werden die neu dem Fonds zugeführten Beträge in der aufgeführten Reihenfolge für folgende Finanzierungen verwendet: 60 % für die Entschädigung von materiellen Enteignungen, 20 % für regionale und kommunale Studien zur Siedlungsverdichtung und -revitalisierung, 10 % für Infrastrukturen, die im Rahmen von Agglomerationsprojekten oder regionalen Richtplänen für eine hochwertige Raumplanung und die Förderung des Langsamverkehrs geplant sind, und 10 % für weitere in Artikel 3 RPG vorgesehene Raumplanungsmassnahmen.
Der Verordnungsentwurf sieht zudem Änderungen der Bauvorschriften vor, um den Gemeinden die Förderung der Siedlungsverdichtung gemäss der neuen vom RPG vorgegebenen Ausrichtung zu ermöglichen. Die Regeln betreffend Ausnützung werden wesentlich gelockert, während andere Änderungen des RPBR den Umbau von bestehenden Gebäuden erleichtern.
Die nächste Etappe des Projekts Raum 2030 ist die Totalrevision des kantonalen Richtplans, die derzeit im Gang ist. Die Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat soll im Mai 2019 erfolgen.
Raum 2030: Eröffnung der Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf zur Änderung des RPBR
Der Verordnungsentwurf zur Änderung des Ausführungsreglements zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR) wird heute bis am 16. September 2016 in die Vernehmlassung geschickt. Er legt insbesondere die Grundsätze der Verwaltung des Mehrwertfonds fest, der vom Grossen Rat in der Märzsession verabschiedet wurde, und passt die Bauvorschriften an, damit die Gemeinden die Verdichtung des Siedlungsgebiets fördern können. Die Revision des RPBG und des RPBR sind unerlässliche Etappen für das Projekt Raum 2030, der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Das Projekt Raum 2030 geht weiter mit der Totalrevision des kantonalen Richtplans; die Arbeiten dafür sind derzeit im Gang.
Veröffentlicht am 29. Juni 2016 - 09h00
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 29.06.2016 - 09h00