Im Laufe der Monate zeigte sich immer deutlicher, dass der Staatsrat und der Kantonsarchitekt unterschiedliche Auffassungen über die Führung und die strategische Ausrichtung des Hochbauamts (HBA) haben. Deshalb beschlossen beide Seiten in gegenseitigem Einvernehmen, das Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinaus fortzuführen. Der Kantonsarchitekt wird mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Die Stelle der Kantonsarchitektin bzw. des Kantonsarchitekten wird demnächst ausgeschrieben. Die interimistische Leitung des Amts wird vom stellvertretenden Dienstchef mit der Unterstützung der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) sichergestellt.
Die betroffenen Personen werden keine weiteren Kommentare dazu machen.
Der Staatsrat und der Kantonsarchitekt beenden ihre Zusammenarbeit im gegenseitigen Einvernehmen
Der Kantonsarchitekt wird am 31. August 2016, am Ende der Probezeit, von seinen Funktionen zurücktreten. Dieser Entscheid wurde in gegenseitigem Einvernehmen infolge von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kantonsarchitekten und dem Staatsrat getroffen. Die Stelle wird demnächst ausgeschrieben.
Veröffentlicht am 28. Juni 2016 - 17h30
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Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 28.06.2016 - 17h30