Die RIMU erläutert in ihrem Schreiben an den Betreiber der Buvette erneut die Rechtslage, die an diesem Ort weder die bestehende Terrasse noch den bestehenden Parkplatz zulässt. Sie verweist zudem auf rechtskräftige Entscheide gegen eine Legalisierung. Und sie erinnert daran, dass sie den vom Kantonsgericht angeordneten Vollzug des Rückbaus von Terrasse und Parkplatz lediglich so lange aufschiebe, bis sie die Absichten der Gemeinde für die raumplanerische Entwicklung des Gebiets kenne. Hierfür wird sich das Bau- und Raumplanungsamt mit der Gemeinde austauschen. Anschliessend wird die RIMU über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die RIMU hatte dem Betreiber den Aufschub Mitte Dezember mitgeteilt. Gleichzeitig hatte sie damals auch klar festgehalten, dass die Nutzung von Parkplatz und Terrasse auch während des Aufschubs verboten bleibe. Der Betreiber müsse mit geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass der Parkplatz von keinen Fahrzeugen genutzt werden könne.