Der Bericht, der vom Staatsrat in seiner Sitzung vom 5. März verabschiedet wurde, informiert über den gegenwärtigen Stand der Raumplanung in all ihren Dimensionen auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene, so wie es das Bundesrecht über die Raumplanung verlangt. Vorgestellt wurde der Bericht am Donnerstag einer Medienkonferenz von Staatsrat Jean-François Steiert, dem Direktor für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt, und Giancarla Papi, der Vorsteherin des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA). Beide hielten fest, dass der Kanton Freiburg in Bezug auf die vom Gesetzgeber gesetzten Ziele auf gutem Weg sei, dass aber eine unverändert konsequente Umsetzung des kantonalen Richtplans unerlässlich bleibe, um nicht vom Kurs abzukommen.
Grosse Anziehungskraft
Unter anderem zeigt der Bericht, dass der Kanton Freiburg als Wohn- und Arbeitsort äusserst attraktiv ist. Er war im letzten Jahrzehnt der Kanton mit dem höchsten Bevölkerungswachstum der Schweiz (16,8 % gegenüber einem landesweiten Durchschnitt von 10,1 %). Das Freiburger Bevölkerungswachstum ist hauptsächlich auf interkantonale Bewegungen zurückzuführen. Es kam also vor allem durch Zuzüge aus anderen Kantonen zustande.
Während der Bevölkerungszuwachs zwischen 1990 und 2000 vor allem ausserhalb der etablierten Zentren stattfand, zeigt der Bericht für die Periode 2011–2021 ein anderes Bild: Die Agglomeration von Bulle und die Regionalzentren, ausser jene im Sense- und im See-Bezirk, weisen ein Wachstum auf, das über dem Gesamtwachstum des Kantons liegt. Dies reicht allerdings noch nicht aus, um den Regionalzentren im Vergleich zu den anderen besiedelten Räumen mehr Gewicht zu verleihen. Das demografische Gewicht der verschiedenen Räume in den im kantonalen Richtplan definierten Siedlungsprioritäten hat sich von 2011 bis 2021 nämlich kaum verändert, wie der Bericht zeigt. Das heisst, die letzten zehn Jahre haben noch nicht ausreichend zu der vom Bundesgesetzgeber geforderten Konzentration der Siedlungsentwicklung beigetragen. Dies bleibt somit eine zentrale Herausforderung.
Reserven in rechtskräftigen, sicheren Bauzonen
Weiter zeigt der Raumplanungsbericht, dass der Kanton in den letzten Jahren die erforderliche Überprüfung der Dimensionierung seiner Bauzonen vorgenommen hat. Nur in zwei Gemeinden (Chénens und Merlach) ist die Bauzone heute noch überdimensioniert. Und während der Kanton 1989 hinsichtlich der Überdimensionierung der Bauzone auf dem vorletzten Platz aller Kantone lag (knapp vor dem Kanton Wallis), hat er inzwischen sieben Kantone überholt (Uri, Aargau, Schaffhausen, Glarus, Graubünden, Thurgau und Jura) und belegt nun den 18. Platz, was angesichts der sehr unterschiedlichen Situationen, insbesondere zwischen eher städtischen und eher ländlichen Kantonen, zufriedenstellend ist.
Dank dieser Arbeiten verfügt der Kanton heute über rechtskräftige und damit sichere Bauzonen für die Entwicklung von Bauprojekten. Diese Bauzonen stellen im gesamten Kanton unbebaute Reserven dar, die es erlauben, die mittelfristig zu erwartende Entwicklung aufzunehmen. Ihre Nutzung muss aber noch optimiert werden. Dies ist möglich, ist das Verdichtungspotenzial in allen Bauzonentypen doch sehr gross.
Entsprechende Verdichtungsprojekte müssen weitergeführt werden. Diese werden der Qualität der öffentlichen und bebauten Räume, der nachhaltigen Mobilität, der Biodiversität, der Berücksichtigung des Baukulturgutes und der Umweltaspekte (Luft, Lärm, Wärmeinsel, Wasserabfluss) mehr Bedeutung beimessen müssen. Solche qualitativ hochwertigen Projekte entstehen derzeit nicht nur in den Agglomerationen, sondern auch in den Regionalzentren, insbesondere in den Bahnhofsbereichen, und fördern so die Koordination zwischen Siedlungsentwicklung und Mobilität. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zu einer nachhaltigen Entwicklung des Kantons.
Insgesamt, so die Kantonsregierung, zeige der Bericht, dass die Strategie, die dem Kantonalen Richtplan zugrunde liegt, zweckmässig bleibe und weiterhin konsequent umgesetzt werden müsse, damit die Ziele der schweizerischen Raumplanungspolitik im Kanton Freiburg erreicht werden können. In diesem Zusammenhang stehe auch die laufende Aktualisierung des Richtplans, über die der Staatsrat dem Grossen Rat vergangenen September Bericht erstattet hat. Daneben gelte es, in den nächsten Jahren die zweite Etappe der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung, die Neuerungen der Bestimmungen für Bauten ausserhalb der Bauzone bringt, im Einklang mit der weiterhin gültigen Strategie umzusetzen.