Gemäss Artikel 177 des kantonalen Mobilitätsgesetzes, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird die Investitionshilfe den Einheiten, die für die Umsetzung der Massnahmen von Agglomerationsprogrammen verantwortlich sind, für die Massnahmen der Mobilitätsinfrastrukturen und zur Neugestaltung des öffentlichen Raums gewährt, gegebenenfalls nach Abzug der Bundessubventionen und der in anderen Gesetzen vorgesehenen kantonalen Subventionen. Der finanzielle Beitrag des Staats für die Massnahmen kann höchstens 50 % des Saldos der Gesamtausgaben betragen.
Nach einem ersten Dekret des Grossen Rats über 4 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2019 und einem zweiten über 8 Millionen Franken für die Jahre 2020 bis 2023 will der Staatsrat die Investitionshilfe zugunsten der Agglomerationen weiterführen und für die Planungsperiode 2024–2027 auf 29 Millionen Franken erhöhen. Die Agglomerationen Freiburg und Mobul planen im Rahmen ihrer Agglomerationsprogramme zahlreiche Massnahmen zur Förderung der Verkehrsverlagerung weg vom motorisierten Individualverkehr; zu diesen Massnahmen gehören etwa die Einrichtung von Haltestellen und Busspuren, der Bau von multimodalen Schnittstellen, die Schaffung oder Verlängerung von Linien des öffentlichen Verkehrs, der Bau von P+R- und P+B-Anlagen (für Autos bzw. Velos) und von zahlreichen Verbindungen für die sanfte Mobilität.
Höhere Investitionen
Die von den Agglomerationen für die Jahre 2024 bis 2027 geplanten Investitionen steigen deutlich an – auf rund 90 Millionen Franken für die Agglomeration Freiburg und rund 17 Millionen Franken für Mobul nach Abzug von Bundes- und anderen Beiträgen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in den nächsten Jahren Agglomerationsprogramme verschiedener Generationen parallel und mit zunehmend engen Fristen seitens des Bundes umgesetzt werden müssen. Aus diesem Grund will der Staatsrat die Investitionshilfen des Staats anpassen. Er schlägt vor, mit dem Rahmenkredit die Agglomerationen je nach Jahr mit 25 bis 35 % der Restkosten zu unterstützen, je nach Fortschritt der Projekte und dem verfügbaren Budget. Dieser Prozentsatz entspricht in etwa den Subventionen, die in der Vergangenheit anlässlich der ersten beiden Rahmenkredite gewährt wurden. Dem ist anzufügen, dass die Hilfen im Rahmen der im Staatshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel ausbezahlt werden, die vom Grossen Rat beschlossen werden.
Mit dem Kredit von 29 Millionen Franken sollen die nachhaltige Mobilität, insbesondere die Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr, gefördert und das kantonale Zentrum sowie die regionalen Zentren gestärkt werden – alles Ziele, die im Regierungsprogramm und im kantonalen Richtplan verankert sind. Sie entsprechen zudem der Nachhaltigkeitsstrategie und dem Klimaplan des Staats Freiburg.
Dynamik der Agglomerationen
Diese bedeutende Erhöhung der kantonalen Unterstützung erfolgt zu einer Zeit, in der die Agglomeration Freiburg und Mobul mit der Erweiterung ihres Gebiets für die nächsten AP-Generationen eine neue wichtige Dynamik erleben. Der Gemeindeverband Mobul umfasst mit dem Beitritt von Broc, Echarlens, Gruyères und Marsens nun 9 Gemeinden und repräsentiert damit künftig den gesamten Perimeter der vom Bund anerkannten Agglomeration. Auf Seiten der Agglomeration Freiburg haben 15 Gemeinden mit den 10 Mitgliedsgemeinden Vereinbarungen zur Ausarbeitung des AP5 unterzeichnet.
Darüber hinaus schreiten die vom Oberamt des Saanebezirks durchgeführten Arbeiten zur Gründung eines Vereins voran, der die Aufgaben der Ausarbeitung und Umsetzung der AP im Rahmen der Anwendung des neuen Gesetzes über die Agglomerationen übernehmen soll. Die betroffenen Gemeinden stimmten einstimmig zu, das Szenario einer Übernahme durch den Regionalverband Saane zu prüfen, der Vereinbarungen mit den Gemeinden der anderen Bezirke abschliesst. Die neue kantonale Unterstützung für die Umsetzung der vorangegangenen AP stärkt diese erfreuliche Dynamik der Agglomerationen und ihrer Gemeinden.