Die zuständigen Direktionen der beiden Kantone haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die eine Zusammenarbeit von vier Sensler Gemeinden mit der Agglomeration Bern vorsehen, zur Ausarbeitung eines gemeinsamen Agglomerationsprogrammes der fünften Generation (AP5). Parallel dazu hat der Kanton Freiburg auch mit den betroffenen Freiburger Gemeinden eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Bessere Koordination des Verkehrssystems
Das oberste Ziel eines Agglomerationsprogrammes ist eine verbesserte Koordination von Verkehr und Siedlung über traditionelle politische Grenzen hinweg. Der Bund unterstützt dabei die Agglomerationen finanziell bei der Umsetzung von Verkehrsinfrastrukturen mit einem Beitragssatz von 30-50%. Um von solchen finanziellen Zuschüssen profitieren zu können, müssen die Agglomerationen sogenannte Agglomerationsprogramme (AP) ausarbeiten und beim Bund zur Prüfung einreichen.
Die Agglomeration Bern hat bereits vier erfolgreiche Generationen von APs ausgearbeitet und bereitet nun schon die fünfte Generation vor. Die vier Freiburger Gemeinden befinden sich im Bundesperimeter für beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen der Agglomeration Bern und werden sich mit dem AP5 zum ersten Mal beim AP Bern beteiligen. Das Ziel ist es, das gesamte Verkehrssystem über die Kantonsgrenzen besser zu koordinieren, mit konkreten Massnahmen zu verbessern und dabei von Bundesgeldern zu profitieren. Nebst Verkehrsmassnahmen werden auch Strategien und Massnahmen im Siedlungs- und Landschaftsbereich ausgearbeitet. Die Erarbeitungsphase hat auf technischer Stufe bereits begonnen und spätestens am 30. Juni 2025 wird das AP5 beim Bund eingereicht werden mit konkreten Massnahmen in einem Umsetzungszeitraum von 2028-2032.
Kantone streben langfristige Zusammenarbeit an
In den Vereinbarungen wurden die organisatorischen und finanziellen Aspekte der Zusammenarbeit geregelt. Diese gelten zumindest für die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung des AP5. Es wird aber eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt, auch im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Nebst einer anteilsmässigen Beteiligung an den Erarbeitungs- und Betriebskosten der Agglomeration Bern – die im Übrigen vom Kanton Bern getragen, aber von der Regionalkonferenz Bern Mittelland (RKBM) geführt wird – wurde vereinbart, dass abzüglich von allfälligen Bundes- und Kantonssubventionen, die Restkosten der Massnahmen von den Gemeinden finanziert werden.
Die beiden Kantonsregierungen freuen sich über diese gelungene Kooperation in diesem gemeinsamen funktionalen Raum über die Kantonsgrenzen hinaus. Sie sind überzeugt, dass damit gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und der RKBM optimale Lösungen auf die Herausforderungen in den Bereichen Mobilität, Siedlung und Landschaft gefunden werden können.