Die Umsetzung der AP-Generationen 1 bis 4 schreitet voran und die Vorbereitungsarbeiten der Agglomerationsprogramme der 5. Generation sind im vollen Gange. Erstmals werden 4 Agglomerationen ein AP5 2025 beim Bund einreichen, es sind dies Freiburg, Mobul, Rivelac (mit 5 Freiburger Gemeinden) und Bern (mit 4 Freiburger Gemeinden).
Ein drittes Dekret für Investitionshilfen für die Agglomerationen wurde vom Grossen Rat verabschiedet mit Finanzhilfen über 29 Millionen für die Periode von 2024 bis 2027.
Die Transformationsarbeiten der Agglomerationsstruktur Freiburg sind im Gange und 2025 sollte die neue Struktur bestimmt werden.
Wichtige Ereignisse
-
AP5 von Mobul
Zu den bisherigen 5 Gemeinden sind Greyerz, Broc, Echarlens und Marsens dazugestossen und somit wird der Perimeter von Mobul auf 9 Gemeinden ausgeweitet. Die 9 Gemeinden erarbeiten zusammen ein AP5, das im Juni 2025 beim Bund eingereicht werden soll.
Regionalkonferenz zur Neubildung der Agglomeration Freiburg und erweiterter Perimeter für das AP5
In Freiburg läuft unter der Leitung der Oberamtfrau des Saanebezirks eine Regionalkonferenz mit über 30 Gemeinden mit dem Ziel einer Schaffung einer neuen Agglomerationsstruktur Freiburg gemäss dem Agglomerationsgesetz. Im Verlaufe des Jahres 2024 haben sich Gemeinden darauf geeinigt keinen neuen separaten Gemeindeverband zu gründen wie das eigentlich das AggG vorsieht, sondern die Aufgaben des Agglomerationsprogramm in den Gemeindeverband Saane (ARS) zu integrieren. Die angepassten Statuten sollen 2025 vorliegen, so dass die «neue Agglo» 2025 gegründet werden kann.
Unterdessen bleibt die Agglomeration Freiburg so lange bestehen, bis die neue Struktur funktionsfähig ist.
Die Agglomeration Freiburg erarbeitet zusammen mit 15 Partnergemeinden ein AP5, das im Juni 2025 beim Bund deponiert werden soll. Dafür wurde ein spezielles COPIL geschaffen mit Vertreten aus den beiden Bezirken. Der Perimeter des AP5 wird somit total 25 Gemeinden und zwei Bezirke umfassen.
AP5 mit der Agglomeration Bern
Seit 2023 erarbeiten die vier Sensler Gemeinden Wünnewil-Flamatt, Bösingen, Schmitten und Ueberstorf zusammen mit der Regionalkonferenz Bern ein AP5 Bern.
AP5 der Agglomeration Rivelac
5 Freiburger und 14 Waadtländer Gemeinden haben ein AP5 von Rivelac erarbeitet, das im März 2025 beim Bund eingereicht werden soll.
Die Diskussionen für die juristische Struktur sind immer noch in Gange. Vorderhand sind die beiden Kantone die Träger des AP5, bis diese Trägerstruktur geschaffen ist.
Umsetzung der ersten drei Generationen von Agglomerationsprogrammen
Die Arbeiten an verschiedenen Massnahmen der ersten vier Generationen der Agglomerationsprogramme gingen weiter voran.
So konnte eine Velostation bei der Post in Freiburg eröffnet werden oder verschiedene Ladeinfrastrukturen für Trolleybusse oder bei Mobul die Aufwertung im Bereich CO Riaz – Temple Romain. Diverse weitere Projekte sind in Vorbereitung für einen Baustart 2025. Ende 2025 läuft die Realisierungsfrist des AP3 aus, viele Projekte müssen bis dann starten oder aber zurückgezogen und auf ein späteres AP verschoben werden.
Einige Projekte der Agglomeration Freiburg erfahren aus verschiedenen Gründen Verzögerungen und müssen ins AP5 überführt werden.
Tripartite Konferenz und Bundespolitik zu Agglomerationsfragen
Der Staatsrat Jean-François Steiert präsidiert seit 2021 die Tripartite Konferenz, welche die raumwirksamen Politiken der drei Staatsebenen behandelt. Dazu existiert ebenfalls eine technische Arbeitsgruppe, die das politische Gremium unterstützt und an welcher der Koordinator der Agglomerationen teilnimmt und ab Ende 2021 auch deren Vorsitz übernommen hat. In diesem Zusammenhang gab es auch verschiedene Arbeitsgruppen und Tätigkeiten. Insbesondere zu erwähnen ist die fachliche Begleitgruppe für das AP6 sowie die Arbeitsgruppe AggloLAb, bei der es um die Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik des Bundes geht. Des Weiteren fanden diverse Austauschplattformen zwischen Bund-Kantonen im Bereich der Agglomerationspolitik statt.
-
Drittes Dekret zu kantonalen Investitionshilfen für die Agglomerationen für die Jahre 2024 bis 2027
Am 24. Mai 2024 hat der Grossrat einstimmig ein drittes Dekret zu Finanzhilfen für die Agglomerationen verabschiedet auf der Basis des MobG Art. 177. Die Agglomerationen können so in den Jahren 2024 bis 2027 (mit der Option um eine Verlängerung um ein Jahr) mit bis zu 29 Millionen Franken unterstützt werden für die Realisierung ihrer zahlreichen Investitionen im Rahmen der AP. Gegenüber den ersten beiden Dekreten (4 Millionen 2016 – 2019 und 8 Millionen 2020 – 2023) wurde der Betrag stark erhöht, weil parallel 3 AP umgesetzt werden müssen (AP1 bis 4). Ab 2028 wird dann jeweils nur noch immer ein AP umzusetzen sein.
2.85 Millionen Franken kantonale Investitionshilfen an die Agglomerationen 2024
Mit dem dritten Dekret über die Investitionshilfe für die Agglomerationen (2024-2027, Kostendach von 29 Millionen Franken) wurden 2024 rund 2.85 Millionen Franken an Unterstützung an die beiden Agglomerationen zugesprochen. Es sind dies rund 1.36 Millionen an Mobul und rund 1.5 Millionen Franken an die Agglo Freiburg.
Insgesamt wurden seit 2016 der Agglo Freiburg 7.81Millionen Franken und Mobul 6.8 Millionen Franken an Investitionshilfen zugesprochen.
Kennzahlen
Insgesamt wurden 2024 10 Finanzierungsvereinbarungen mit dem Bund (6 für die Agglomeration Freiburg und 4 für Mobul) unterzeichnet mit versprochenen Bundessubventionen von über 26.73 Millionen Franken (rund 21.86 Millionen Franken für die Agglo Freiburg und rund 4.86 Millionen Franken für Mobul). Davon betrifft der Grossteil sogenannte pauschale Massnahmen, die im Voraus vereinbart werden aber noch nicht alle realisiert wurden. Weitere Vereinbarungen sind in Vorbereitung.
Bis dato wurden mittels der verschiedenen Agglomerationsprogrammen Finanzierungsvereinbarungen über total 60.37 Millionen Franken mit dem Bund unterzeichnet. Davon fallen total 35.8 Millionen Franken die Agglomeration Freiburg und 24.57 Millionen Franken auf Mobul. Erst ein kleiner Teil davon wurde effektiv bereits ausbezahlt, die Subventionen fliessen erst nach der Schlussabrechnung der vereinbarten Massnahmen.