Inzwischen hat der Verwaltungsgerichtshof des Kantonsgerichts die Rechtmässigkeit der Zuschlagsverfügung bestätigt, sodass die Arbeiten nun beginnen können. Die Bauarbeiten auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Kantonsstrasse Richtung Botterens und der ersten Haarnadelkurve Richtung Charmey werden rund anderthalb Jahre dauern. Die Strassenachse wird über die gesamte Dauer der Bauarbeiten für den Verkehr offen bleiben, wobei sie zeitweise nur wechselseitig befahrbar sein wird (Lichtsignalanlage). Die öffentlichen Verkehrsmittel werden während den Bauarbeiten die Wartezeit bei der Lichtsignalanlage mit einer entsprechenden Einrichtung verkürzen können.
Die mit 5,65 Millionen Franken veranschlagten Bauarbeiten werden die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessern: Bergseitig wird ein 1,20 m breites Bankett errichtet werden, um herunterfallende Steine aufzufangen. Die Strasse wird verbreitet werden und zwei je 3,00 m breite Fahrspuren, einen Radstreifen von 1,50 m Breite in Richtung Charmey sowie ein zweites Bankett von 1,00 m bis 1,20 m Breite umfassen. Für die Verbreiterung der Fahrbahn bzw. die Einrichtung des Radstreifens wird auf der Talseite der Strasse eine Mauer gebaut werden.