Der Staatsrat hat die Modernisierung der Justiz in sein Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2017–2021 aufgenommen. Für die Erreichung dieses Ziels strebt E-Justice namentlich die Einführung von elektronischen Gerichtsakten an. Das Programm, das unter der doppelten Leitung des Sicherheits- und Justizdirektors und des Präsidenten des Justizrats steht, ist Bestandteil der Verwaltung 4.0 zu der sich der Staatsrat verpflichtet hat. Es entspricht zudem den gesetzlichen Anforderungen und stellt das kantonal notwendige Pendant zum Bundesprojekt Justitia 4.0 dar.
In Zukunft sollen alle Gerichtsverfahren, ob in Zivil-, Straf- oder Verwaltungssachen, durchwegs digital geführt werden. Dadurch werden der Zugang zur Rechtspflege für die Bevölkerung modernisiert sowie die elektronische Kommunikation im Gerichtswesen und die Akteneinsicht für berechtigte Personen erleichtert. In diesem Zusammenhang liegt der Schwerpunkt auf der Datensicherheit, auf der Identifizierung der Berechtigten und auf der Nachprüfbarkeit der Kommunikation. Die Neuerung wird auch eine Reduktion des Papierverbrauchs und des Platzbedarfs für die Archivierung sowie eine Optimierung der Arbeitsumgebung in der Justiz und der Infrastruktur bewirken.
Das Programm E-Justice umfasst mehrere Etappen, wobei in einer der ersten die Prozesse und Bedürfnisse der Gerichtsbehörden analysiert werden. Gleichzeitig sollen erste Schritte in Richtung einer Digitalisierung der Korrespondenz unternommen werden.
Zusätzliche finanzielle Mittel
Um der Umsetzung von E-Justice den nötigen Schub zu verleihen, hat der Staatsrat beschlossen, zusätzliche finanzielle Mittel zu sprechen. Diese sind vorerst auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt und sollen es ermöglichen, die nötigen Ressourcen für das Programm bereitzustellen (s. Antwort des Staatsrats vom 30. April 2019 auf die Anfrage von Grossrat B. Morel, http://www.parlinfo.fr.ch/dl.php/de/ax-5cd994cd50a32/de_RCE_Morel_Digitalisation.pdf).
Die schrittweise Entmaterialisierung der Justiz ist mit einer Weiterentwicklung der Handlungs- und Denkweisen sowie der Kompetenzen aller Beteiligten verbunden. Der Mensch wird dabei nicht vergessen gehen, sondern weiterhin im Zentrum der gerichtlichen und technischen Überlegungen stehen. Ein wichtiger Aspekt des Programms wird dabei das Änderungsmanagement sein, das über eine angepasste Personalpolitik und Weiterbildung erfolgen soll.