Auftrag
Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) wendet die Verordnungen der Fremdenpolizei an, um die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit ausländischer Staatsangehöriger zu regeln. Es behandelt die Anfragen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger betreffend die Ausstellung eines Passes oder einer Identitätskarte. Es führt die ihm durch die Gesetzgebung über die Einwohnerkontrolle zugewiesenen Aufgaben aus, insbesondere indem es die in der kantonalen Informatik-Plattform enthaltenen Informationen liefert.