Integrations- und Rassismuspräventionsarbeit ist eine transversale Aufgabe, die Gemeinden, Kantone und Bund gemeinsam umsetzen. Gestützt auf die entsprechenden Gesetzesgrundlagen ist die IMR zuständig für die Konzipierung und die Umsetzung der Politik für die Integration der Migrantinnen und Migranten und der Rassismusprävention. Diese Aufgabe führt sie im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms KIP aus. Weiter ist die IMR kantonale Ansprechstelle für die kommunalen, kantonalen und eidgenössischen, privaten oder öffentlichen Organe und Institutionen, die in den Bereichen der Integration der Migrantinnen und Migranten sowie der Rassismusprävention tätig sind.
Entsprechend dem Mandat, das ihr die Sicherheits- und Justizdirektion SJD erteilt hat, erfüllt die IMR in Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern folgende Aufgaben:
- Allgemeine Koordination von Fragen rund um die Integration der Migrantinnen und Migranten und der Rassismusprävention auf Kantonsebene;
- Anlaufstelle für den Bund, die übrigen Kantone, die Freiburger Gemeinden und andere Partner im Rahmen ihrer Kompetenzbereiche;
- Vernetzung der beteiligten Akteure;
- Sensibilisierung, Informationsvermittlung, Beratung und Mediation;
- Durchführung von Aus- und Weiterbildungen sowie Austauschveranstaltungen;
- Lancierung von Projektausschreibungen;
- Projektunterstützung und -umsetzung;
- Entwicklung und Vetrieb von Dokumentationen;
- Verwaltung und Prüfung der Subventionen.