Nun ist es am Grossen Rat, den Entwurf des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden zu beraten. Der Entwurf ist eine Zusammenfassung von etwas mehr als 130 Artikeln der aktuellen Gesetzgebung, die heute auf das Gesetz über die Versicherung der Gebäude gegen Brand und andere Schäden und das Gesetz betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden verteilt und mehrheitlich an die fünfzig Jahre alt sind.
Nachdem der Entwurf in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen worden war, konnten seine Grundzüge definitiv festgelegt werden. Dies gilt namentlich für die neuen Bestim-mungen, welche die Verwaltungsführung und Organisation der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) und die Kompetenzen der verschiedenen betroffenen Behörden regeln. So wird der Staatsrat von vielen Aufgaben entlastet, die klar nicht auf seiner Verantwortungsebene angesiedelt sind (Ernennung der Schätzer, Festsetzung der Prämiensätze usw.), sodass er sich in Zukunft auf die Aufsicht über die KGV sowie auf die Ernennung ihres Verwaltungsrats (der von einem Regierungsmitglied präsidiert wird), ihrer Revisionsstelle und ihres Direktors konzentrieren kann.
Personalreglement nach Vorbild des ASS
Der Verwaltungsrat der KGV konzentriert sich in Zukunft auf die strategischen Aspekte (Finanzen, Reserven, Rückversicherung, Prämien), auf die Genehmigung der Reglemente und auf die Aufsicht über die betrieblichen Aspekte, für die ein Führungsteam verantwortlich sein wird. Es ist zudem vorgesehen, das in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Personal einem KGV-eigenen Personalreglement zu unterstellen, das dem bewährten und überzeugenden Reglement des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt (ASS) ähnelt.
Während die Zuständigkeiten der Oberamtspersonen weitgehend unverändert bleiben, wird die Rolle der Gemeinden abgesehen von einigen organisatorischen Änderungen genauer festgelegt und gestärkt. Dies betrifft insbesondere die Kontrolle der Gebäudesicherheit: Da diese Aufgabe zunehmend komplexer wird, sieht der Entwurf die Abschaffung der lokalen Feuerkommissionen vor. In Zukunft kann sich die Gemeindebehörde für ihre Entscheide in gewöhnlichen Fällen auf Gutachten von Gemeindeexperten für den Brandschutz stützen und bei Gebäuden mit höherer Gefährdung auf Gutachten von Experten der KGV.
Im Präventionsbereich ist hervorzuheben, dass die KGV ihre Tätigkeit nun auf die Elementarrisiken für Gebäude ausdehnen muss. Im Bereich der Kontrolle und Reinigung der Wärmeanlagen hält der Vorentwurf sowohl an der obligatorischen regelmässigen Kontrolle und Reinigung als auch am Monopol der Kaminreinigungsunternehmen und an ihrer Organisation nach Sektoren fest.
Neue Leistungen ohne Prämienerhöhung
Im Versicherungsbereich versucht der Vorentwurf die Lücken zwischen der obligatorischen Deckung und den Dienstleistungen der KGV und der privaten Versicherer bei den Mobiliar-versicherungen zu minimieren. Viele dieser Versicherungslücken können jedoch ausserhalb des gesetzlichen Rahmens geschlossen werden, indem gemeinsam mit den privaten Versicherern eine Praxisänderung beschlossen wird, wie dies beispielsweise beim Einschluss der Küche in die Gebäudeversicherung der Fall war. Als weiterer bedeutender Fortschritt für die Versicherten sind Schäden durch Rauch und Hitze, die durch plötzliche und zufällige Einwirkung ausgelöst werden, in Zukunft gedeckt.
Schliesslich wurde der Vorschlag, Gebäude künftig (abgesehen von einigen Ausnahmen) zum Neuwert und nicht mehr zum Ersatzwert zu versichern, in der Vernehmlassung mehrheitlich gutgeheissen und deshalb im Entwurf beibehalten.
Diese Verbesserungen können ohne jegliche Prämienerhöhung umgesetzt werden. Weitere nette Geste zugunsten der Versicherten: Bei einem besonders guten Jahresergebnis kann die KGV über Prämiensenkungen eine Mittelumverteilung zugunsten der Versicherten vornehmen.