Die Gesamtrevision des Gesetzes betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden (FPolG) und des Gesetzes über die Versicherung der Gebäude gegen Brand und andere Schäden (GVG) gehört zu den Zielen des Regierungsprogramms und Finanzplans der Legislaturperiode 2012-2016 und ist diese Woche in eine entscheidende Phase gegangen. Nach Prüfung durch den Staatsrat hat die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) ihren Vorentwurf des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden in Vernehmlassung gegeben.
Aus zwei Gesetzen eines machen, um Verweise und Redundanzen zu vermeiden und um mehr Logik und Struktur in die Bereiche Organisation, Finanzen und Aufgabenverteilung zu bringen: Das ist eine der grossen Neuerungen, die nach einem Analyse- und Überlegungsprozess von zwei Jahren vorgeschlagen werden. An diesem Prozess unter Leitung der SJD waren nicht nur die Verantwortli-chen und Fachleute der KGV beteiligt, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter von betroffenen Behörden (Gemeinden, Oberämter), anderen Stellen der Kantonsverwaltung, verschiedenen Partnern (Feuerwehrleute, Kaminfeger, Elektrizitätswerke) und Privatversicherungen.
Wirksamer und effizienter
Resultat: ein Gesetz mit 125 Artikeln gegenüber den etwas mehr als 150 Artikeln der beiden aktuellen Gesetze. Im ersten Teil des Vorentwurfs werden die Rechtsform, die Arbeitsweise und die Befugnisse der KGV und der anderen Behörden definiert. Hier gibt es keine Umwälzungen: Der Grundsatz des Versicherungsobligatoriums und das Monopol der KGV werden beibehalten. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der KGV-Direktion, ihrem Verwaltungsrat und dem Staatsrat, aber auch zwischen den Oberämtern und den Gemeinden wurde hingegen grundlegend überdacht, um mehr Wirksamkeit und Effizienz zu erreichen.
Die Rolle der KGV in der Prävention wird gestärkt. Wichtigste Änderung: Ihre Kompetenzen werden auf den Bereich Elementarrisiken für Gebäude ausgedehnt. Im Bereich der Kontrollen hält der Vorentwurf an der obligatorischen regelmässigen Kontrolle und Reinigung der Wärmeanlagen (Kaminreinigung) und am Monopol der Kaminreinigungsunternehmen und ihrer Organisation nach Sektoren fest.
Verbesserte Leistungen
Im Versicherungsbereich nimmt der Vorentwurf die Entwicklungen im Bausektor und die veränderten Erwartungen der Versicherten gegenüber ihrem Versicherer auf und zwar in erster Linie im Interesse der Versicherten, d. h. der Hauseigentümer des Kantons. Ein Ziel, das mit der verstärkten Mobilität der Gesellschaft zusammenhängt, besteht darin, eine gewisse Harmonisierung der Vorschriften und Praktiken mit denjenigen anderer kantonaler Gebäudeversicherungen zu erreichen.
Bestimmte "Überbleibsel" aus der Vergangenheit wie der Nicht-Einschluss der Küchen in die Deckung der KGV werden mit der Inkraftsetzung des neuen Gesetzestextes bereinigt, müssen aber im Gesetz nicht erwähnt werden. Bei den versicherten Risiken enthält der Vorentwurf der Ausfüh-rungsverordnung, der gleichzeitig in Vernehmlassung gegeben wurde, eine für die Versicherten interessante Neuerung, nämlich die Deckung von Schäden durch Rauch und Hitze, sofern diese durch plötzliche und zufällige Einwirkung ausgelöst werden. Bei den Versicherungsleistungen besteht eine der wichtigsten Änderung darin, dass die Gebäude grundsätzlich zum Neuwert und nicht mehr zum Ersatzwert versichert werden. Allerdings sind hier einige Ausnahmen vorgesehen.
Die zahlreichen Verbesserungen kommen vor allem den Versicherten zugute, deren Interessen im Zentrum der Gesetzesrevision standen. Ihre Einführung ist denn voraussichtlich auch ohne Prämienerhöhung möglich.