Die Zahl der im Kanton zugelassenen Notare hat sich seit 1986 nicht verändert: Es sind 42 ohne jene praktizierenden Notare, die über 70 Jahre alt sind. Die Bevölkerung hingegen ist seither um mehr als 50 % gewachsen, von weniger als 200 000 auf über 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Dieses Wachstum hat zu einer mindestens ebenso starken Zunahme des Volumens der Notariatsaufträge geführt. Zwar wurde die Höchstzahl von 42 Notaren bis vor Kurzem nie erreicht, seit Oktober 2013 ist dies jedoch der Fall: Zurzeit praktizieren im Kanton 48 Notare (davon fünf, die über 70-jährig sind und deshalb vom Numerus Clausus ausgeschlossen sind).
Der Vorentwurf schlägt zwei Varianten zur Lösung des Problems vor. Entweder eine Anhebung der Höchstzahl der Notare auf 50 oder ganz einfach die Abschaffung des Numerus Clausus. Die Befürworter der ersten Variante sehen darin die Weiterführung eines Systems, das eine strenge staatliche Kontrolle, die Rechtssicherheit und die Unabhängigkeit der Notare garantiert, die so von ihrem Beruf leben können, ohne ihre Tätigkeiten erweitern zu müssen. Die Befürworter der zweiten Variante sind hingegen der Meinung, dass der Numerus Clausus eine ungerechtfertigte Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit darstelle, die ausserdem die Chancengleichheit untergrabe (namentlich zuungunsten der jungen Notare), und dass eine Liberalisierung eine Verbesserung der Notariatsdienste ermöglichen würde.
Schaffung einer Aufsichtskommission
Die zweite grosse Neuerung des Vorentwurfs betrifft die Änderung des Systems der Notariatsaufsicht. Zurzeit fällt diese Aufgabe dem Staatsrat zu, der sie über die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) wahrnimmt, während die Disziplinarbehörde auf drei Instanzen verteilt ist: auf die Notariatskammer für wenig gravierende Fälle, den Staatsrat für schwere Verfehlungen und die SJD für alle übrigen Fälle. Diese Aufteilung ist nicht zufriedenstellend. Der Staatsrat schlägt deshalb vor, das für den Anwaltsberuf geltende System zu übernehmen und eine Notariatskommission zu schaffen, die als einzige Aufsichts- und Disziplinarbehörde tätig wäre. Ausserdem schlägt der Vorentwurf für Fälle, in denen eine Privatperson Anzeige erstattet, die Einführung eines vorgängigen Mediationsverfahrens vor, für das die Notariatskammer zuständig wäre.
Der Staatsrat nützt die Gelegenheit des Vorentwurfs zudem für eine kleine Bereinigung des Gesetzes, das einige überholte Bestimmungen enthält. Weiter wird auch eine Verordnung zur Änderung des Reglements zur Ausführung des Notariatsgesetzes in Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen namentlich die Zweitbüros der Notare, die finanziellen Sicherheiten, die diese leisten müssen, die Höhe ihrer Haftpflichtversicherungssumme und den Gebührentarif bei der Gründung von Gesellschaften.
Änderungen auf Bundesebene geplant
Die Notwendigkeit der Revision des Notariatsgesetzes wurde bereits in zwei parlamentarischen Interventionen hervorgehoben: im Postulat 2080.10 der Grossräte Nicolas Rime und Hugo Raemy, und in der Motion 2013-GC-77 der Grossräte Raoul Girard und Benoît Rey. In seiner Antwort auf das Postulat hatte der Staatsrat eingeräumt, dass das Gesetz grundlegend überarbeitet werden müsse. Der Zeitpunkt für eine solche Gesamtrevision ist jedoch unterdessen nicht günstig, weil auf Bundesebene grössere Änderungen vorgesehen sind, namentlich was die Anforderungen an die Form öffentlicher Urkunden betrifft, aber auch was die Freizügigkeit der öffentlichen Urkunden und der Notare selbst angeht.