Im September 2018 nahm der Grosse Rat einstimmig die Motion der Grossräte Eric Collomb und Hubert Dafflon mit dem Titel «Für eine kohärente und nachhaltige Besteuerung der Motorfahrzeuge» an, die eine Revision der Besteuerungskriterien verlangte. Heute gibt die Sicherheits- und Justizdirektion einen entsprechenden Gesetzesvorentwurf in Vernehmlassung. Der Vorentwurf entspricht dem 2018 festgelegten Rahmen: Garantie des aktuellen Steuerertrags – d. h. über 108 Millionen Franken –, Modulierung der Grundsteuer für Personenwagen mit Umwelt- und Energiekomponenten, Besteuerung der Fahrzeuge, die dem Personen- und Gütertransport dienen und über 3,5 Tonnen wiegen, nach Gesamtgewicht und nicht mehr nach Nutzlast.
Personenwagen
Der Vorentwurf sieht eine progressive Besteuerung der Personenwagen nach ihrer Motorleistung vor. Im Gegensatz zum Motor-Hubraum lässt sich bei allen Antriebsarten die Leistung bestimmen: bei Verbrennungsmotoren ebenso wie bei Hybrid- oder Elektromotoren. Vorgesehen ist eine Steuerbelastung von 252–1257 Franken pro Jahr. Um den Einsatz von sauberen Fahrzeugen zu fördern, werden zwei Reduktionsarten eingeführt. Für Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb wird eine Umwelt-Reduktion von 30 % gewährt und für Fahrzeuge mit Hybrid- oder Gasantrieb eine Reduktion von 15 %. Fahrzeuge mit Energieetikette A oder B erhalten zusätzlich eine Energie-Reduktion von 20 % bzw. 10 %.
Das Bundesamt für Energie legt die Energieetiketten für die verschiedenen Fahrzeuge regelmässig neu fest. Eine allfällige Steuerreduktion richtet sich nach dieser Einteilung. Umwelt- und Energiereduktion sind gegebenenfalls kumulierbar. Sie gelten zeitlich unbeschränkt, es sei denn, ein Fahrzeug werde bei der Energieetikette herabgestuft. Ausgehend vom heutigen Fahrzeugpark werden 16 500 Fahrzeuge solche Reduktionen erhalten, während 3780 Fahrzeuge mit Energieetikette A weiterhin vom aktuellen System der Steuerbefreiung während der ersten drei Kalenderjahre profitieren werden.
Die finanziellen Auswirkungen für die 185 000 im Kanton immatrikulierten Personenwagen lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Rund 42 000 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden eine Steuerreduktion von mehr als 10 % erhalten. Betroffen sind 11 000 Personen, die ein Zweitfahrzeug mit Wechselschildern halten, und 31 000 Personen, die ein Fahrzeug halten, das ein günstiges Umweltprofil oder einen grossen Hubraum bei gleichzeitig begrenzter Leistung aufweist. 24 000 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter werden hingegen eine um 11–25 % höhere Steuerrechnung erhalten, und bei 13 000 fahrzeughaltenden Personen wird der Anstieg mehr als 25 % betragen. Dies betrifft im Wesentlichen Fahrzeuge mit kleinem Hubraum und grosser Motorleistung. Bei 94 000 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern werden die finanziellen Auswirkungen zwischen einer Steuerreduktion um 10 % und einer Erhöhung um 10 % liegen.
Übrige Hauptänderungen der Revision
Mit der Revision werden im Übrigen folgende Hauptänderungen vorgenommen.
- Bei Immatrikulationen mit Wechselschildern wird die Besteuerung des zweiten Fahrzeugs mit 40 % schrittweise aufgehoben. Damit soll eine Angleichung an die Praxis der übrigen Kantone erreicht werden.
- Die Besteuerung der Anhänger und Transportsattelanhänger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen wird angepasst, um eine im interkantonalen Vergleich zu hohe Besteuerung zu korrigieren. Betroffen sind über 1000 Einheiten, deren Steuerlast um 600 000 Franken pro Jahr sinken wird.
- Die stete Zunahme von Grösse, Gewicht und Geschwindigkeit von Traktoren und Landmaschinen rechtfertigt wiederum die Schaffung einer neuen Tarifstufe von jährlich 240 Franken für Landwirtschaftsfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Betroffen sind über 7000 Einheiten, die zusätzliche Steuereinnahmen von 600 000 Franken pro Jahr generieren werden. Für Landwirtschaftsfahrzeuge unter 3,5 Tonnen beträgt die Steuer 120 Franken pro Jahr.
- Die rund 3000 immatrikulierten E-Bikes (45 km/h) sind weiterhin von der Steuer befreit.