Aufgrund einer abschliessenden Analyse aller Gerichtssäle der kantonalen Gerichtsbehörden, die der staatliche Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz durchführte, hat der Justizrat festgestellt, dass in den Bezirken in vielen Sälen keine strafgerichtlichen Anhörungen (an denen mindestens 9–10 Personen teilnehmen), keine zivilgerichtlichen Anhörungen (mindestens 5–8 Personen) und auch keine Anhörungen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stattfinden können, sondern nur Anhörungen vor der Einzelrichterin oder dem Einzelrichter. Seit Mitte März mussten an die 795 Verhandlungen abgesagt werden. Diese müssen nun zusätzlich zu den laufenden Anhörungen neu angesetzt werden.
Dieser Rückstand lässt sich nicht allein dadurch aufholen, dass die Gerichtsbehörden eine andere Behörde, die über einen genügend grossen Saal verfügt, anfragt, um dort zu tagen. Dies weil die Gerichtssäle schon unter gewöhnlichen Bedingungen intensiv genutzt werden. Damit die Gerichtsbehörden dem Wunsch des Justizrats entsprechend ab 21. April wieder normal arbeiten können, hat die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) mit ihrem Amt für Justiz (AJ) deshalb die Lösung entwickelt, einen zusätzlichen Gerichtssaal für alle Gerichtsinstanzen zur Verfügung zu stellen.
Verfügbar ab Juli
Die Lösung wurde in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt (HBA) und dem Amt für Informatik und Telekommunikation (ITA) konzipiert und soll sehr kurzfristig umgesetzt werden, damit der zusätzliche Gerichtssaal in der ersten Juli-Hälfte dieses Jahres in Betrieb genommen werden kann. Der Saal wird aufgrund der Informationen des Bundes zur Dauer der Präventionsmassnahmen bis Ende September 2021 betrieben
Der zusätzliche Gerichtssaal und die nötigen Nebenräume (Warteraum, Arbeitsräume usw.) werden sich in den wabenförmigen Gebäuden an der Route d’Englisberg in Granges-Paccot befinden. Mit seiner Nähe zur Autobahnausfahrt und den ausreichenden Parkplätzen ist dieser Standort von allen Regionen des Kantons optimal zu erreichen.
In seiner Sitzung vom Mittwoch, 3. Juni 2020, hat der Staatsrat die Lösung im Grundsatz genehmigt und die Ausgaben, die mit der Einrichtung der Räumlichkeiten und dem Betrieb des Gerichtssaals verbunden sind, bewilligt. Diese betragen 207 000 Franken für das Jahr 2020. In diesem Betrag sind unter anderem 45 000 Franken Mietkosten, 85 000 Franken für die Einrichtung der Räumlichkeiten (Anpassungen, Strom, Sicherheitsmassnahmen, Mobiliar) und 32 000 Franken Informatikkosten (Infrastruktur und Material) enthalten. Ausserdem wird für den Betrieb der Räumlichkeiten (Empfang, Reservationen, Desinfektion usw.) eine befristete Weibelstelle geschaffen. Diese wird in den 15 Monaten des Betriebs ca. 100 000 Franken kosten.