Der Staatsrat hat heute beschlossen, das kantonale Führungsorgan (KFO COVID-19) am kommenden 30. Juni aufzulösen. Er hatte es am vergangenen 13. März eingesetzt, als er das Kantonsgebiet in die ausserordentliche Lage versetzte. Die ausserordentliche Lage endet am 19. Juni gleichzeitig mit jener, die der Bundesrat für das ganze Land beschlossen hat.
In seinem heutigen Beschluss führt der Staatsrat auch aus, wie die verschiedenen Leistungen, die das KFO COVID-19 in den vergangenen drei Monaten erbracht hat, von den ordentlichen Strukturen des Staates übernommen werden sollen. Zuvorderst kommt es der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) zu, die Führung in der Gesundheitskrise zu übernehmen und die staatlichen Stellen bei einer zukünftigen Verschlimmerung der Epidemie zu alarmieren. Sie bildet zu diesem Zweck eine Task-Force.
Die Oberamtmännerkonferenz wird die Wiederaufnahme von privaten und öffentlichen Veranstaltungen handhaben und die Arbeit der Gemeindebehörden in Zusammenhang mit der Epidemie koordinieren. Die Konferenz der Generalsekretäre der Direktionen des Staates wird die Koordination in der Kantonsverwaltung sicherstellen und dabei die nötigen zentralen Dienste, den ordentlichen Leiter des KFO und den Präsidenten der Oberamtmännerkonferenz einbeziehen. Die Konferenz der Informationsverantwortlichen der Direktionen des Staates wird ihrerseits die Kommunikation zur Epidemie in Sachen Information und Prävention koordinieren.
Das ordentliche KFO schliesslich wird seine gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der Vorsorge wahrnehmen (Art. 12 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz, SGF 52.2), während eine kleine Delegation die Lage mit Hilfe der nachrichtendienstlichen Tätigkeit regelmässig überwacht und den Partnern des Bevölkerungsschutzes bei Bedarf bestimmte Aufgaben übertragen kann.
Koordinierte Verwaltung der Maskenreserven
In der Zeit der ausserordentlichen Lage hat das KFO für über 12 Millionen Franken Gesundheitsschutzmaterial (vor allem Chirurgenmasken) erworben, das insbesondere für das kantonale Gesundheitssystem bestimmt war. Für die gemeinsame Verwaltung der angelegten Reserven wurde eine Kommission gebildet, in der die GSD für den Gesundheitsbereich zuständig ist, die Kantonale Lehrmittelverwaltung und das Amt für Drucksachen und Material für die Schulen und die öffentliche Verwaltung und die Kantonspolizei für die Akteure des Bevölkerungsschutzes.
Der Staatsrat spricht all jenen, die für das KFO COVID-19 im Einsatz standen und dabei einen bemerkenswerten Sinn für den Staatsdienst und die Freiburger Bevölkerung bewiesen haben, schon jetzt seinen herzlichen Dank aus.