Ein Dispositiv auf Grundlage eines Milizsystems, das schnellstmögliche die angemessene Hilfeleistung gewährleistet; ein Ressourceneinsatz nach Gefahren und nicht mehr nach politischen und administrativen Grenzen; eine aktive Zusammenarbeit aller Partner; rund um die Uhr erreichbare Leistungsziele und eine nachhaltige Finanzierung. Dies ist die Vision, die im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Kapitels über die Bekämpfung von Bränden und Elementarschäden des Gesetzes vom 9. September 2016 über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden (KGVG, SGF 732.1.1) für die Organisation der Feuerwehr ab dem Jahr 2020 entwickelt wurde.
Beratung im Grossen Rat im Herbst 2019
Die Projektorganisation, die die Sicherheits- und Justizdirektion Anfang 2017 für die Revision eingesetzt hatte, konnte dem Staatsrat im Juni ihren Zwischenbericht vorstellen. Dieser hat für die Weiterführung der Arbeiten auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse grünes Licht gegeben. Die Arbeiten sollen bis nächsten Frühling abgeschlossen werden, damit der Grosse Rat den Gesetzesentwurf im zweiten Halbjahr 2019 beraten und dieser Anfang 2010 in Kraft treten kann.
Die Vision «Feuerwehr 2020+» bedeutet einen Paradigmenwechsel im Organisationskonzept der Feuerwehr. So sollen die Feuerwehr-Startpunkte in Zukunft auf der Grundlage einer Kartierung der Gefahren auf dem Kantonsgebiet und der daraus folgenden, geografisch unterschiedlichen Aufgaben verteilt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind zwischen 35 und 39 gleich ausgestattete Startpunkte geplant. Den jeweiligen Gefahren entsprechend können ihnen jedoch zusätzliche Mittel zugeteilt werden. Damit verabschiedet sich die Feuerwehr von den traditionellen politischen Grenzen und strebt gemeinde- oder gar regionenübergreifender Partnerschaften (in Gemeindeverbänden organisierte Verwaltungskreise) an.
Aufteilung der Einsatzkosten
Gleichzeitig besteht die Herausforderung darin, die finanziellen Kompetenzen so weit wie möglich von den finanziellen Verantwortlichkeiten zu entflechten. Insbesondere soll die Finanzierung des Dispositivs gemäss einer klaren und einfachen Lastenverteilung durch die Gemeinden und die KGV gewährleistet werden. Mit dem Abschied von den politischen Grenzen kann der Grundsatz einer Aufteilung der Einsatzkosten auf kantonaler Ebene eingeführt werden. Positive Konsequenz davon: Eine Gemeinde, die einen grossen Schadenfall zu beklagen hat, muss die erheblichen und unvorhersehbaren Einsatzkosten in Zukunft nicht mehr alleine tragen, und die Feuerwehrleute brauchen sich um die Kosten der Unterstützung keine Sorgen mehr zu machen.
Bei der operativen Steuerung sieht das Projekt die Schaffung einer kantonalen Kommission für Brandbekämpfung und Hilfeleistung (CCDIS) vor. Diese wird namentlich die Einsatzkarte beschliessen und über die Leistungsziele und die Ausstattung mit Material und Angehörigen der Feuerwehr entscheiden. Die KGV wird ihrerseits als Kompetenzzentrum für den Kanton fungieren und als solches unter anderem für die Ausbildung sowie für die Festlegung der Einsatzregeln und der technischen Normen zuständig sein. Der Staatsrat übernimmt die Oberaufsicht über das Dispositiv. Er wird auf Vorschlag der Gemeinden und in Absprache mit der CCDIS die Verwaltungsbezirke beschliessen.