Der Entwurf des Gesetzes über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen, der heute dem Grossen Rat überwiesen wurde, ist das Ergebnis eines fast vierjährigen Prozesses. Nachdem das Gesetz über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden (KGVG) vom Volk angenommen worden war, stiess die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) Anfang 2017 die Totalrevision der Bestimmungen über die Organisation der Feuerwehr an. Im Juni 2018 wurde dem Staatsrat zunächst ein entsprechender Zwischenbericht vorgelegt. Anschliessend wurde der Vorentwurf des Gesetzes, an dessen Erarbeitung alle betroffenen Akteure (Gemeinden, Oberamtspersonen, KGV, Feuerwehren, Blaulichtorganisationen usw.) beteiligt waren, von Juni bis September 2019 in die Vernehmlassung geschickt.
Die Grundsätze des Vorentwurfs wurden in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst:
- Organisation der Brandbekämpfung nach Risiken und nicht mehr nach politischen Grenzen;
- Organisation der Feuerwehr in Bataillonen und Kompanien, die Ausrückstandorte («Kasernen») betreiben, auf der Grundlage von Gemeindeverbänden, die eine genügend grosse Bevölkerung umfassen, sowie ein Gebiet, das aufgrund der Anzahl Risiken und der Aufteilung der Betriebskosten zweckmässig ist;
- Klärung der Aufgaben der Feuerwehr, die weiterhin nach dem Milizsystem funktioniert;
- Entflechtung der Finanzierung und der Aufgaben von KGV und Gemeindeverbänden;
- Aufteilung der Einsatzkosten und Spezialaufträge (z. B. Chemieeinsätze) auf kantonaler Ebene.
Oberstes Ziel in Sachen Sicherheit der Freiburger Bevölkerung: garantieren, dass bei Schadenereignissen die angemessene Hilfeleistung rund um die Uhr schnellstmöglich erbracht wird.
Der Vorentwurf hatte vor allem auf Seiten der Gemeinden Fragen zur Finanzierung und Steuerung aufgeworfen. Dies veranlasste die SJD dazu, eine Arbeitsgruppe für die Fertigstellung des Entwurfs zu bilden, welche die Gemeinden und Oberamtspersonen noch stärker einband. Im nun vorliegenden Gesetzesentwurf wurden die erwähnten Fragen geklärt. Er enthält zudem eine Übergangsregelung, welche die Interessen der Gemeinden bis zu ihrem Zusammenschluss in Verbänden wahrt.
Die KGV übernimmt in Zukunft die gesamten Kosten für die Beschaffung und den Grossunterhalt der Einsatzfahrzeuge und ‑geräte und für das Einsatzmaterial und kauft den Gemeinden die vorhandenen Fahrzeuge und Geräte ab, die gemäss der neuen Organisation für die Brandbekämpfung benötigt werden. Die Gemeinden, deren Verbände im neuen System die Kosten für den Betrieb der Ausrückstandorte tragen werden, können zudem frei über die Feuerwehrlokale verfügen, die nicht in die Einsatzkarte übernommen werden, ohne den von der KGV geleisteten Baubeitrag zurückerstatten zu müssen. Für Gesuche um Subventionierung von Feuerwehrlokalen, die in den zwei Jahren nach dem Ende der Übergangsfrist eingereicht werden, gilt weiterhin das alte Recht.
In der Übergangsphase der Reformumsetzung amtet die kantonale Kommission für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen (BBHK) in einer provisorischen Zusammensetzung, die insbesondere Vertretende des Freiburger Gemeindeverbands und der Oberamtmännerkonferenz umfasst. Die Rolle der BBHK besteht unter anderem darin, die Einsatzkarte für die Risikodeckung zu beschliessen und dem Staatsrat auf Vorschlag der Oberamtmännerkonferenz die institutionelle Einteilung in Gemeindeverbände vorzuschlagen.