Seit einigen Jahren verursacht der übermässige Lärm mancher Fahrzeuge sowohl im urbanen Raum wie auch in weniger dicht besiedelten Gebieten zahlreiche Klagen und Beschwerden aus der Bevölkerung. Der Lärm ist einerseits auf Änderungen an den Fahrzeugen und andererseits auf den unangemessenen Fahrstil ihrer Lenkerinnen und Lenker zurückzuführen. Deshalb und zusätzlich zur Intensivierung der technischen Fahrzeugkontrollen überall im Kanton führt die Kantonspolizei in Bulle einen Monat lang eine Aktion zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden mit einem Lärmdetektor bzw. einer Lärmanzeige durch. Die Aktion ist Teil der Kampagne JUSTE-JUSTE, die in Zusammenarbeit mit dem Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (OCN) und dem Touring Club Schweiz (TCS) durchgeführt wird und bis im Frühling 2021 läuft.
Der Lärmdetektor/-anzeige steht seit einer Woche an der Rue de Vevey auf der Höhe des neuen Quartiers «Jardins de la Pâla» und funktioniert gleich wie die präventiven Geschwindigkeitsanzeigen. Mit Farbcodes und entsprechenden Botschaften zeigt er den Verkehrsteilnehmenden an, ob ihr Fahrzeug übermässigen Lärm verursacht (z. B. zu starke Beschleunigung beim Anfahren oder zu hochtouriges Fahren) oder nicht. Die Grenze wurde auf 83 Dezibel festgelegt. Dies entspricht ungefähr dem Lärmpegel in einer stark befahrenen Strasse oder in einer Schulkantine.
Letzte Woche hat der Radar den Verkehrslärm bereits gemessen, die Präventionsanzeige war jedoch noch nicht eingeschaltet. Ab Montag läuft die Anzeige zwei Wochen lang, bevor sie erneut für eine Woche mit einfachen Massnahmen ausgeschaltet wird. Auf diese Weise kann über den gesamten Zeitraum geprüft werden, ob ein solches Präventionsgerät Wirkung zeigt und ob sich die Lenkerinnen und Lenker damit für das Problem des Verkehrslärms sensibilisieren lassen. Das Bundesamt für Umwelt wird als Partner der Massnahmen einen Bericht verfassen, wie es dies auch bei einer ähnlichen Aktion im Kanton Solothurn getan hat (https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/publikationen-studien/studien.html).
Die Sensibilisierung der Lenkerinnen und Lenker für den Lärm ihrer Fahrzeuge schreibt sich in die Gesamtpolitik des Kantons Freiburg zur Verkehrslärmprävention ein. Eine weitere Massnahme dieser Politik besteht in Infrastrukturmassnahmen. Dabei tragen insbesondere lärmarme Strassenbeläge, bei denen der Kanton Freiburg auf gesamtschweizerischer Ebene eine Vorreiterrolle einnimmt und durchschnittlich 8,9 Millionen Franken jährlich investiert, und die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h (durchgehend oder während der Nacht) auf bestimmten Strassenabschnitten wesentlich zur Reduktion der Verkehrslärmimmissionen bei.
Der Bund beziffert die Gesundheitskosten des Verkehrslärms, der grösstenteils vom Strassenverkehr verursacht wird, mit 800 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt ist in der Schweiz tagsüber jede siebte und nachts jede achte Person an ihrem Wohnort schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt.