Die Anwaltskommission ist die kantonale Aufsichtsbehörde für Anwältinnen und Anwälte. Sie steht unter dem Vorsitz von Staatsrat und Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektor Romain Collaud und wird ausserdem von zwei Anwälten, zwei Richtern des Kantonsgerichts und zwei weiteren Mitgliedern gebildet. Zu ihren Befugnissen gemäss dem Gesetz über den Anwaltsberuf (AnwG; SGF 137.1) gehören unter anderem Eintragungen und Streichungen im Anwaltsregister, die Disziplinargewalt und die Befreiung vom Berufsgeheimnis.
Da die Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung, die regelmässig über die wichtigsten Entscheide berichtete, im März 2023 aufgelöst wurde, hat die Kommission beschlossen, die (anonymisierten) Zusammenfassungen der Entscheide nunmehr unter dem Kapitel «Rechtsprechung» direkt auf ihrer Website zu veröffentlichen. Damit wird die Kommission ihrem Bestreben nach Transparenz und Information der Öffentlichkeit online gerecht.
Die Anwaltskommission beginnt ihre neue Informationspraxis mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Entscheide des Jahres 2023. Die Zusammenfassungen sind nur in der Sprache des betreffenden Entscheids verfügbar.