Mitte April haben der Generalstaatsanwalt und der Staatsrat gemeinsam ihre Kriminalpolitik für den Zeitraum 2024–2027 beschlossen. Sie ist das Ergebnis eines langen Reifeprozesses, in den neben den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft auch die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion sowie die Kantonspolizei und das Jugendstrafgericht eingebunden waren.
Die festgelegten Prioritäten wurden weitgehend von den Beobachtungen dieser Einheiten in der Praxis bestimmt. Zudem richtet die Kriminalpolitik 2024–2027 den Fokus stärker als bisher auf die finanziellen, technischen und personellen Mittel, die für die Erreichung der Ziele erforderlich sind. Sie sollen im Rahmen des ordentlichen Voranschlagsverfahrens und nach den finanziellen Möglichkeiten des Staates bereitgestellt werden. Diese Vorgehensweise entspricht dem Willen des Gesetzgebers, die Judikative bei der Festlegung der Prioritäten und die Exekutive bei den dafür einzusetzenden Mitteln zusammen in die Pflicht zu nehmen.
Mehr Mittel für die Jugendgerichtsbarkeit
Der stetige Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt oder auch die starke Zunahme von Gewaltdelikten unter Minderjährigen rechtfertigen voll und ganz eine Priorisierung der Gewaltbekämpfung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Kapazität zur Erkennung der Rückfallgefahr, auf der Prävention bei Minderjährigen sowie auf der Verbesserung der Betreuung von Opfern und Tätern. Zu diesem Zweck hat der Staatsrat bereits die sofortige Schaffung von 2,8 VZÄ (Vollzeitäquivalenten) am Jugendstrafgericht genehmigt.
Die Priorisierung der Bekämpfung von Cyberkriminalität ist voll und ganz gerechtfertigt, weil dieses Phänomen ständig zunimmt und die gesamte Gesellschaft betrifft (natürliche Personen, Unternehmen, Gemeinwesen usw.). Die Einrichtung eines speziellen Cyber-Kommissariats innerhalb der Kriminalpolizei gehört zu den entscheidenden Fortschritten der letzten Jahre in diesem Bereich. Es gilt nun, die Präventions-, Sensibilisierungs- und Informationsarbeit in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu intensivieren. Ausserdem muss die rasche Anschaffung der nötigen Informatikmittel sichergestellt werden, damit die sich verändernden kriminellen Methoden weiterhin wirksam bekämpft werden können.
Das Auftauchen neuer Substanzen auf dem Freiburger Markt rechtfertigt voll und ganz, dass der Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels weiterhin Priorität eingeräumt wird. Die beiden Schwerpunkte in diesem Bereich liegen auf der Bekämpfung organisierter Netzwerke und auf der Betreuung von Drogenabhängigen mit Partnerorganisationen. Damit wird die langjährige Arbeit fortgesetzt, dank der die Freiburgerinnen und Freiburger nicht mit offenen Drogenszenen und nur eingeschränkt mit Strassenhandel konfrontiert werden.
Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Finanzkriminalität ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, die besondere Anstrengungen erfordert, zumal die Arbeitsbelastung mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über missbräuchliche Konkurse zunehmen wird. Ein Ziel der Kriminalpolitik ist es deshalb, die Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaft aufzustocken.
Arbeit in Task–Forces
Die Priorisierung der Bekämpfung von ungebührlichem Verhalten und Unsicherheit (Belästigung im öffentlichen Raum, Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) rechtfertigt sich dadurch, dass kriminelle Phänomene starken Schwankungen unterworfen sind und eine Intensität erreichen können, die ein spezifisches Vorgehen erfordert. Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft setzen deshalb seit über einem Jahr punktuell Task-Forces für bestimmte Phänomene ein, was sich als angemessene und wirksame Methode bewährt hat.
Sowohl der Generalstaatsanwalt als auch der Staatsrat weisen darauf hin, dass die Prioritäten der Kriminalpolitik zu den unantastbaren Kernaufgaben der Strafverfolgungsbehörden hinzukommen und weder das allgemeine Volumen der Fälle noch den Willen der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei, diese mit der gebotenen Entschlossenheit zu bearbeiten, in irgendeiner Weise vermindern.