Am Donnerstag, den 26. Mai 2022, gegen 01.20 Uhr, wurde die Kantonspolizei über ein illegal organisiertes Fest in Montagny-les-Monts, im Wald "Chanéa", benachrichtigt. Rund 100 Anrufe gingen bei der Nummer 117 ein, in denen von Lärmbelästigung die Rede war. Die Bewohner und Anwohner der umliegenden Gemeinden wurden ebenso in Mitleidenschaft gezogen wie die Tierwelt und die Natur.
Sofort wurden mehrere Polizeipatrouillen an den Ort des Geschehens entsandt und stellten fest, dass mehrere hundert Feiernde aus mehreren Kantonen, aber auch aus anderen europäischen Ländern anwesend waren. Musik wurde in hoher Lautstärke abgespielt. Mehrere Patrouillen wurden sofort an den Ort des Geschehens entsandt. Zunächst wurden mehrere Verhandlungsversuche mit den anwesenden Personen unternommen. Die anderen Teilnehmer verhielten sich gegenüber dem Eingreifen der Polizei besonders feindselig und warfen unter anderem Steine und Flaschen auf die Polizisten. Ein Polizeifahrzeug wurde beschädigt.
Der Oberamtmann des Broyebezirks wurde informiert und ordnete die Beendigung der nicht genehmigten Veranstaltung an. Nach unserem Wissen planten die Organisatoren die Ankunft von mehr als 3.000 Personen für das Wochenende. Es wurde ein großes Polizeiaufgebot mobilisiert, wobei auch Verstärkungen der Westschweizer Ordnungsgruppe angefordert wurden, um eine entschlossene und professionelle Intervention zu leiten.
Zu jeder Zeit blieb die Kantonspolizei mit Personen vor Ort in Kontakt. Alle Versuche, die Musik zu unterbrechen und die Feierlichkeiten zu beenden, scheiterten. Die anwesenden Personen hatten jederzeit die Möglichkeit, den Ort auf eigene Faust zu verlassen. Am Nachmittag wurde die Musikanlage durch die Polizeiaktion außer Betrieb gesetzt. Mehr als 150 Personen waren noch anwesend. Es wurde niemand verletzt. Für die Ermittlungen relevantes Material wurde auf Anordnung der zuständigen Behörde beschlagnahmt.
Für solche Veranstaltungen muss unbedingt eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Organisatoren werden bei der Strafverfolgungsbehörde angezeigt. Der Einsatz wird fortgesetzt. Nach Abschluss des Einsatzes wird eine weitere Mitteilung übermittelt.