Im Kanton Freiburg können Vergiftungen mit GHB oder anderen Substanzen mit ähnlichen Wirkungen auftreten. Die betroffenen Akteure/Akteurinnen auf Justiz-, Polizei-, Medizin- und Oberamts-Ebene haben beschlossen, aufgrund mehreren Fällen von Personen, die bei öffentlichen Anlässen an Bewusstlosigkeit oder unerklärlichem Unwohlsein litten, zu reagieren und in ihrem Zuständigkeitsbereich Lösungen anzubieten.
Beim Vorliegen eines entsprechenden Vorfalles, greift die Kantonspolizei mit Unterstützung des Sanitätsdienstes schnell ein, um das Opfer zu betreuen, Beweismittel zu sichern und Ermittlungshandlungen vorzunehmen.
Der Generalstaatsanwalt hat auf der Justiz-Ebene eine Richtlinie (Nr. 1.17) verfasst, die heute in Kraft tritt. Sie soll potenzielle Opfer dazu ermutigen, bei einem Vorfall nicht zu zögern eine Anzeige zu erstatten und eine medizinische Untersuchung durchführen zu lassen. Werden anhand der Analyse beim Opfer der Konsum anderer verbotenener Substanzen nachgewiesen, wird gegen das Opfer kein Strafverfahren wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Im Hinblick auf eine erfolgreiche medizinische Versorgung ist es entscheidend, dass sich das Opfer innerhalb von sechs Stunden nach dem Ereignis einer medizinischen Untersuchung unterzieht. Die Kosten für die Untersuchung sowie andere medizinische Kosten, die mit der Durchführung der Untersuchung verbunden sind (z. B. Krankenwagen), werden von der Krankenversicherung und subsidiär vom Staat übernommen. Somit entstehen für das Opfer keine Kosten.
Für die Sensibilisierung der Verantwortlichen und um Organisatoren/Organisatorinnen von Veranstaltungen zu sensibilisieren, wurde ein Flyer «Wie geht man mit einem potentiellen Opfer von GHB um ?» erstellt. Im Falle einer Meldung können sie schnell reagieren und unverzüglich den Rettungsdienst rufen, um das Opfer zu versorgen, was von entscheidender Bedeutung ist. Der Flyer enthält auch weitere Informationen zur Spurensicherung, um die Arbeit der Ermittler/innen der Kantonspolizei bei der Identifizierung und Ergreifung der mutmasslichen Täterschaft zu unterstützen. Der Flyer wird einerseits den Organisatoren/Organisatorinnen von Veranstaltungen bei der Erteilung der Bewilligungen durch die Oberämter und andererseits aber auch von der Polizei im Rahmen ihrer bürgernahen Kontakte mit den verschiedenen öffentlichen Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen ausgehändigt.
Es ist wichtig, dass sich potenzielle Opfer ohne Bedenken an die zuständigen Institutionen wenden können. Dieses koordinierte Verfahren entspricht einem von den oben genannten Instanzen erkannten Bedarf.