Sich im Verkehr sicher fortbewegen verlangt von den Kindern, dass sie sich konzentrieren, die Verkehrsregeln verstehen, die Distanz und die Geschwindigkeit abschätzen können, die Gefahren erkennen, korrekt reagieren… Weil all diese Fähigkeiten erst im Alter von 13 - 14 Jahren vollständig entwickelt sind, liegt es an den anderen Verkehrsteilnehmern vorsichtig und beispielhaft zu sein.
Präsenz und Kontrollen in der Nähe von Schulen
Daher wird die Kantonspolizei vermehrt bei den Schulen anzutreffen sein. Ihr Augenmerk gilt dem Einhalten der Verkehrsregeln und der Höchstgeschwindigkeiten.
Alle Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, die Zeichen der Schülerpatrouilleure zu befolgen. Von den Fussgängern wird erwartet, dass sie die Fussgängersteifen in einer Entfernung von weniger als 50 m benutzen und das grüne Licht der Ampel für das Überqueren der Fahrbahn abwarten. Den Lenkern wird in Erinnerung gerufen, dass sie bei den Fussgängerstreifen den Vortritt gewähren müssen und das Benutzen eines Trottoirs mit einem Fahrrad oder einem Motorfahrrad verboten ist.
In der Nähe der Schulhäuser werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Den Zuwider-handelnden drohen strafrechtliche Massnahmen (Busse) sowie Administrativmassnahmen (Ausweisentzug), je nach Schwere der Übertretung.
Kindertransport
Im Rahmen dieses Schwerpunktes werden die Beamten auch darauf achten, dass die Kinder vorschriftsgemäss zur Schule gebracht werden, sei es von Privatpersonen oder den Schülertransporten. Letztere werden kontrolliert in Bezug auf die Gültigkeit der Führerausweiskategorie zum Fahrzeugtyp, die notwendigen Bewilligungen/Bestätigungen sowie den Allgemeinzustand und die Anzahl der bewilligten Sitzplätze.
Die Gemeindepolizeien werden verschiedene Aktionen für die Sicherheit auf dem Schulweg durchführen.
Einige Zahlen
Beim Schulanfang im vergangenen Januar wurden 561 Kontrollen und Überwachungen durchgeführt und daraus resultierten 34 Verzeigungen. In dieser Zeitspanne wurden anlässlich von 130 Geschwindigkeitskontrollen 13'190 Fahrzeuge kontrolliert; 850 Lenker wurden für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h zur Anzeige gebracht. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 84 km/h gemessen.