Nach den starken Regenfällen der letzten Tage wurde bei den Selbstkontrollanalysen der Wasserversorger eine Verschmutzung mehrerer Trinkwasserverteilnetze in der westlichen Region des Saanebezirks festgestellt. Das Wasser in den unten genannten Verteilnetzen ist mit Fäkalkeimen verunreinigt. Eine Gefährdung der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern kann nicht ausgeschlossen werden. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden wurden in den betroffenen Wasserverteilnetzen sofort Notfallmassnahmen ergriffen.
Die folgenden Gemeinden sind betroffen:
- Villars-sur-Glâne
- Gibloux – nur die folgenden Zonen:
- Farvagny-le-Grand
- Farvagny-le-Petit
- Grenilles
- Rossens
- Corpataux-Magnedens
- Corminboeuf
- Belfaux
- Matran
- Hauterive
- Avry
- Cottens
- Neyruz
- La Brillaz
- Prez
Personen in den oben genannten Gemeinden müssen unmittelbar folgende Vorsichtsmassnahmen treffen:
- Trinken Sie kein Leitungswasser, verwenden Sie es nicht zur Einnahme von Medikamenten oder zur Reinigung Ihrer Zähne.
- Verwenden Sie Leitungswasser nicht zur Herstellung oder Verarbeitung von Lebensmitteln (z. B. zum Waschen von Salat oder zum Verdünnen von Milchpulver in einem Schoppen).
- Verwenden Sie kein Leitungswasser zum Waschen von Lebensmittelbehältern (einschliesslich Milchbehältnisse und Leitungen von Melkmaschinen).
Durch die Bevölkerung zu ergreifende Massnahmen
- Kochen Sie Leitungswasser zur Verwendung als Trinkwasser ab.
- Waschen und spülen Sie Lebensmittelbehälter mit Wasser bei mindestens 72 °C (erhöhen Sie die Temperatur des Wassererhitzers oder Boilers).
- Wählen Sie das maximale Temperaturprogramm der Geschirrspülmaschine.
- Verwenden Sie Mineralwasser oder beziehen Sie Trinkwasser von einwandfreier Qualität in sauberen Flaschen.
Massnahmen für Lebensmittelunternehmen und Institutionen, in denen gefährdete Personen leben
Lebensmittelbetriebe (z. B. Gaststätten, Käsereien und Metzgereien) sowie Einrichtungen, in denen Menschen gefährdet sind (z. B. Pflegeheime), müssen im Rahmen ihrer Eigenüberwachung besondere Massnahmen ergreifen (z. B. zusätzliche Laboranalysen von gefährdeten Lebensmitteln vornehmen). Lebensmittelbetriebe, die den begründeten Verdacht haben, dass möglicherweise kontaminierte Lebensmittel an Dritte weitergegeben wurden, müssen unverzüglich das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) informieren.
Diese Warnung bleibt bis auf weitere Informationen der Behörden gültig.
Tiere können weiterhin ungekochtes Wasser trinken.