Hauptleistungen
Die Staatsanwaltschaft, handelnd durch ihre Staatsanwälte, leitet das Vorverfahren, verfolgt Straftaten im Rahmen der Untersuchung und erhebt gegebenenfalls Anklage.
Am Schluss der Untersuchung verfügt sie die Einstellung des Verfahrens, wenn kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt, oder wenn kein Straftatbestand erfüllt ist.
Sie erlässt einen Strafbefehl, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt eingestanden oder dieser ausreichend geklärt ist und wenn sie eine der folgenden Strafen für ausreichend hält: eine Busse; eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen; eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.
Die Staatsanwaltschaft kann auf Antrag der beschuldigten Person das abgekürzte Verfahren durchführen, wenn diese den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht, die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt und die von der Staatsanwaltschaft verlangte Freiheitsstrafe höchstens fünf Jahren beträgt.