Die bezifferte Bilanz der Tätigkeit der StA für das Jahr 2024 lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Die StA registrierte 17’455 Fälle (+ 1’267 Fälle im Verhältnis zum Jahr 2023)1; 15’531 (+ 1’090 Fälle) betrafen Verfahren gegen bekannte Täter und Täterinnen und rund 88% des Gesamtvolumens der registrierten Verfahren waren in französischer Sprache.
- Die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen erliessen 10'725 (+ 1) Strafbefehle, davon 10'317 definitive Strafbefehle (+ 24), sowie 3'887 (+ 409) Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen. Insgesamt schlossen sie 16’377 (+ 434) Verfahren im Laufe des Jahres ab.
- 62.16% (59.9%) der registrierten Fälle führten innerhalb von drei Monaten seit ihrer Registrierung zu einer der oben genannten Entscheidungen.
- Die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben 838 (+ 49) Verfahren an die Bezirksgerichte weitergeleitet, 430 davon mit Anklageschrift und 408 davon infolge einer Einsprache gegen einen Strafbefehl.
- Die am 31. Dezember 2024 anhängigen Verfahren beliefen sich auf 5’541 (+ 284) Einheiten und die Anzahl der Verfahren, die älter als 12 Monate alt waren, auf 911 (+ 69).
- Die Anzahl der Inhaftierungen betrug 214 (+ 3) Personen, die insgesamt 23’571 (+ 6’322) Tage inhaftiert waren.
Im Jahr 2025 ist mit einer noch höheren Arbeitsbelastung zu rechnen. Die StA hat für 2024 eine Reihe von Massnahmen zur Effizienzsteigerung ihrer Abläufe bestimmt, die sie im Laufe des Jahres umsetzen wird. Diese arbeitsreiche Zeit wird zudem von bedeutenden Herausforderungen geprägt, darunter die bereits erwähnte Neubesetzung der Direktion und der anstehende Abschied der erfahrenen stellvertretenden Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli, die an das Kantonsgericht gewählt wurde.
Fabien Gasser
Generalstaatsanwalt