In einem Schreiben an den Apostolischen Nuntius vom Mai 2023 hatte Abt Nicolas BETTICHER bestimmte Handlungen von Bischof Charles MOREROD und anderen aktuellen oder früheren hochrangigen Persönlichkeiten der katholischen Kirche in der Schweiz vorgeworfen oder hinterfragt. Er warf Ersterem vor, von den sexuellen Missbräuchen, die drei Geistliche begangen haben sollen, gewusst und diese nicht angezeigt zu haben. Abt BETTICHER warf Bischof MOREROD ausserdem vor, zwei von ihnen später zu Ämtern ernannt zu haben, deren sie aufgrund ihrer Vergangenheit unwürdig gewesen seien.
Die Ermittlungen ergaben, dass die von Abt BETTICHER angezeigten Tatsachen, welche diese drei Geistlichen betrafen, der Justiz bereits vor dem Schreiben vom Mai 2023 bekannt waren und dass kein strafrechtlich relevanter Missbrauch aufgedeckt wurde bzw. dass mögliche Missbräuche verjährt waren. Aus diesem Grund schloss der Generalstaatsanwalt, dass sich der Bischof nicht der strafbaren Handlung der Begünstigung schuldig gemacht hatte.
An dieser Stelle ist die herausragende Zusammenarbeit des Bistums mit der Sicherheitspolizei seit dem Amtsantritt von Bischof Charles MOREROD hervorzuheben. Letzterer leitete zahlreiche Meldungen, auch ohne strafrechtlichen Charakter, an die Polizei weiter und sorgte im vorliegenden Fall dafür, dass der Brief von Abt BETTICHER den Ermittlern übergeben wurde.
Im Übrigen erwiesen sich die Vorwürfe der Verheimlichung, die der Abt BETTICHER gegen andere Geistliche, namentlich Bischof Alain DE RAEMY und Bischof Peter BÜRCHER sowie den ehemaligen Nuntius Jean-Claude PERISSET, erhoben hatte, entweder als unzureichend oder als strafrechtlich nicht relevant.
Der Generalstaatsanwalt erliess folglich am 18. Dezember 2023 eine Nichtanhandnahmeverfügung.
Fabien Gasser
Generalstaatsanwalt