Nach der Einstellung einer ersten Anzeige vom Juli 2019 im Januar 2023, welche vom Freiburger Kantonsgericht im Januar 2024 und vom Bundesgericht am 26. März 2024 bestätigt wurde, stellte der Generalstaatsanwalt auch eine zweite Anzeige vom 20. November 2020 ein.
Die Migros warf Damien PILLER im Wesentlichen vor, sie 2016 bei einem Immobiliengeschäft in Granges-Paccot um fast 10 Millionen Franken gebracht zu haben, im Dezember 2018 versucht zu haben, ihr ein Grundstück in Romont zu einem Preis von 2 Millionen Franken unter dem tatsächlichen Wert abzukaufen, sie zur Investition in die Errichtung einer defizitären Filiale in Neyruz verleitet zu haben, um eines seiner eigenen Immobilienprojekte zu fördern, und schliesslich im Mai 2017 am Rande eines Bauprojekts in Domdidier einen Betrag von rund CHF 300'000.00 erhalten zu haben.
Das Verfahren ergab, dass Damien PILLERs Handeln anlässlich der Transaktion in Granges-Paccot eindeutig der Interessenwahrung der Migros diente und dass der Kaufpreis des Gebäudes zwar Anlass zu Diskussionen gab, aber in Anbetracht der Umstände nicht überhöht war. Tatsächlich hatte sich die Migros 2012 an einen 15-jährigen Mietvertrag ab 2015 gebunden, um eine OBI-Franchise zu betreiben. Aufgrund der verschlechterten Marktlage im Heimwerkbereich nach 2012 kündigte die Migros die Partnerschaft mit OBI und suchte nach einer Lösung, um keine Mietverluste zu erleiden. Damien PILLER bot Lösungen an, indem er unter anderem die Betriebsgenehmigung neu verhandelte. Da die prognostizierte Situation bei einem Verbleib der Migros als Mieterin defizitär bleiben würde, konnte sie mit dem Erwerb des Gebäudes einen Gewinn erzielen. Strafrechtliche Elemente wurden klar ausgeschlossen.
Das Grundstück in Romont sollte von der Migros verkauft werden. Für den Fall, dass die Migros keinen Abnehmer finden sollte, schlug Damien PILLER auf der Grundlage einer Schätzung aus dem Jahr 2014 vor, dass eine seiner Gesellschaften das Grundstück zu einem Wert von 2 Millionen erwerben könnte. Statt das Angebot anzunehmen, schrieb die Migros das Grundstück aus und verkaufte es zum doppelten Preis. Das Verfahren ergab, dass Damien PILLER lediglich seine Hilfe anbot und keinerlei Druck ausübte, um das Grundstück zu erwerben. Von Anfang an hatte er sich gewünscht, dass es an ein Unternehmen ohne jegliche Verbindung zu ihm verkauft würde.
Die Entscheidung, eine Filiale in Neyruz zu errichten, wurde trotz des Ausstands von Damien PILLER, der sich der defizitären finanziellen Aussichten in den ersten Jahren bewusst war, von der Verwaltung der Migros Neuenburg-Freiburg getroffen. Eine solche Entscheidung birgt ein strategisches Risiko und ist von mehreren Faktoren abhängig (Bevölkerungswachstum, Bahnhofsnähe, erhoffter Ausbau des ÖV-Angebots, mögliche Schliessung der Filiale in Avry während einer Bauphase). Für den Vorwurf, Damien PILLER habe die Migros auf raffinierte Weise dazu gebracht, eine defizitäre Filiale zu eröffnen, finden sich keine Anhaltspunkte in den Akten.
Schliesslich ist der Fall in Domdidier nahezu identisch mit dem Fall der Migros in Belfaux und La Roche, in welchem im Januar 2023 eine Einstellungsverfügung erlassen worden war.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Unbegründetheit der von der Migros Neuenburg-Freiburg eingereichten Anzeige gegen Damien PILLER fest, der keinen Einfluss auf die Verwaltung und Geschäftsführung der Körperschaft ausübte. Die Angelegenheit war hauptsächlich zivilrechtlicher Natur und die Audits der Migros Neuenburg-Freiburg irrelevant. Ferner wird an die von der Klägerin organisierten Presseleaks erinnert, insbesondere am Vorabend der ersten Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft. Letztere beschloss folglich, die Verfahrenskosten und die Damien PILLER zuerkannte Entschädigung der Migros Neuenburg-Freiburg anzulasten.
Fabien Gasser
Generalstaatsanwalt