Am 10. November 2014 übermittelte die Kantonspolizei Freiburg den Medien eine Pressemitteilung im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung, die sie in einer Tierarztpraxis in Flamatt sowie in der Wohnung der verantwortlichen Person durchgeführt hatte. Bei den Durchsuchungen wurden grosse Mengen abgelaufener Medikamente, Röntgenbilder, Laborergebnisse und Informatikmaterial beschlagnahmt.
Das Verfahren gegen die für die Praxis verantwortliche Person wurde mit Verfügung vom 19. August 2021 eingestellt. Diese Verfügung ist inzwischen rechtskräftig - vorbehaltlich der Frage der Verfahrenskosten.
Die vorliegende Pressemitteilung wurde im Auftrag des Anwalts der verantwortlichen Person verfasst. Sie soll die Medien über den strafrechtlichen Ausgang eines Verfahrens informieren, das durch die Pressemitteilung der Kantonspolizei vom 10. November 2014 öffentlich gemacht worden war. Aus diesem Grund werden keine zusätzlichen Informationen bekannt gegeben.
Medienmitteilung vom 11. Juli 2024
Im Jahr 2014 wurde gegen eine Person ein Strafverfahren eingeleitet, nachdem ihre Tierarztpraxis in Flamatt durchsucht worden war. Die Staatsanwaltschaft teilt heute mit, dass sie das Verfahren im Jahr 2021 eingestellt hat.
Veröffentlicht am 11. Juli 2024 - 08h41
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Herausgegeben von Staatsanwaltschaft
Letzte Änderung: 11.07.2024 - 08h42