Nach einer Beruhigung der Lage im Sommer zeichnet sich in den letzten Wochen ein erneuter Aufwärtstrend ab, verursacht insbesondere durch die Delta-Variante. Die Zahl der positiven Tests pro Woche hat sich von Mitte Juli bis heute mehr als verfünffacht. Die Anzahl Spitaleinweisungen wegen COVID-19 ist zwar noch im Rahmen, nimmt aber ebenfalls zu. Mit den Reiserückkehrenden am Ende der Ferienzeit und der Wiederaufnahme der Arbeit vermischt sich die Bevölkerung massiv, was wiederum die Virusverbreitung begünstigt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat den Kantonen empfohlen, Massnahmen zum Schutz der besonders gefährdeten Personen zu treffen, allen voran die Pflicht für regelmässige Testungen des ungeimpften und nicht genesenen Gesundheitspersonals. Die Impfrate steigt zwar, ist aber noch immer zu gering, um Ausbrüche in den Risikoinstitutionen gänzlich zu verhindern, womit die Gesundheit der betreuten Personen gefährdet ist. Aus diesen Gründen hat der Freiburger Staatsrat ‒ wie andere Kantonsregierungen ‒ auf dem Verordnungsweg beschlossen, die Empfehlungen des Bundes durch angemessene Präventionsmassnahmen umzusetzen.
Gezieltes und repetitives Testen des Personals von Risikoinstitutionen
Ab Mittwoch, 1. September 2021 ist das gezielte und repetitive, mindestens wöchentliche Testen für ungeimpftes oder nicht genesenes Personal, das Kontakt zu den in den Risikoinstitutionen betreuten Personen hat, obligatorisch. Diese Pflicht gilt für Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser, Ambulanzdienste, Einrichtungen und Tagesstrukturen für ältere Personen, sowie Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderung und für Suchtkranke. Das Testdispositiv wird pro Institution gemäss dem kantonalen Vorgehen für das breite und repetitive Testen organisiert.
Die Anforderungen für das betroffene Personal sind analog auf externe Akteurinnen und Akteure anwendbar, die Kontakt mit den betreuten Personen haben.
Der ambulante Bereich, ausserhalb der Institutionen (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiezentren u. Ä.) ist von dieser Massnahme ausgenommen.
COVID-19-Zertifikat bei Besuchen empfohlen
Der Staatsrat empfiehlt den Risikoinstitutionen, bei Besuchen ein COVID-19-Zertifikat zu verlangen. Die Verordnung sieht deshalb vor, dass die Risikoinstitutionen das Zertifikat verlangen können und in ihrem Schutzkonzept oder einem internen Reglement Ausnahmen vorsehen müssen, insbesondere bei Situationen am Lebensende und bei Notfällen.
Personal der Kantonspolizei
In derselben Verordnung sieht der Staatsrat vor, das gesamte oder teilweise Personal der Kantonspolizei zu verpflichten, den Nachweis eines gültigen COVID-19-Zertifikats oder eines negativen Tests zu erbringen. Diese Pflicht gilt ausserdem für Inspektorinnen und Inspektoren anderer Dienststellen, die im Rahmen der Kontrollmassnahmen zum Einsatz kommen, sofern das COVID-19-Zertifikat für den Zugang zum kontrollierten Ort obligatorisch ist. Mit den neuen Verstärkungen der Massnahmen im Kampf gegen die Coronapandemie will der Staatsrat das Risiko für die Virusverbreitung in den Risikoinstitutionen eindämmen und die besonders gefährdeten Personen, das Personal sowie die reibungslose Funktionsweise des Gesundheitssystems schützen. Der Staatsrat erinnert daran, dass die Impfung derzeit das wirksamste Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus ist. Er empfiehlt allen Personen, auf der Anmeldeplattform einen Impftermin zu vereinbaren, die Impfangebote ohne Termin in den Zentren zu nutzen oder sich von den mobilen Teams impfen zu lassen, die derzeit im Kanton unterwegs sind (www.fr.ch/de/impfung-covid).