Als Ergänzung zu den Bundeshilfen hat der Staatsrat des Kantons Freiburg seit dem 6. April dieses Jahres ein erstes Paket von Sofortmassnahmen mit einem Budget von 50 Millionen Franken geschnürt. Diese Unterstützung war auf die Kulturakteure, den Tourismus, die Medien, Unternehmen, Selbständigerwerbende, und Startups ausgerichtet. Am 8. Mai dieses Jahres kündigte die Regierung auch die Ausarbeitung eines Plans zur Stützung der Wirtschaft mit weiteren 50 Millionen Franken an, um die langfristige Erholung der Wirtschaft zu sichern.
Der Staatsrat hat sich stets das Recht vorbehalten, während der Übergangszeit zwischen Notstand und Erholung der Wirtschaft zu handeln, wenn sich ein Bedarf abzeichnet. Deshalb schlägt er heute ein zweites Paket von Sofortmassnahmen vor.
Dieses neue Masssnahmenpaket umfasst Hilfen für die Bedürftigsten, Beiträge für die Berufsausbildung und die Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Die für diese neuen Massnahmen vorgesehenen zusätzlichen Mittel belaufen sich auf 9,5 Millionen Franken.
Zusammenfassung zu den neuen Massnahmen
Unterstützung der Berufsausbildung: Diese Massnahme hat zwei unterschiedliche Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt betrifft die «Nahtstelle I» und bezieht sich auf den Übergang von der obligatorischen Schule zur Berufsausbildung und die Begleitung von Jugendlichen in der Lehre. Der zweite Schwerpunkt betrifft die «Nahtstelle II» und bezieht sich auf den Übergang von der (berufsbildenden oder allgemeinbildenden) Sekundarstufe II in den Arbeitsmarkt.
Eine ganze Reihe bestehender Instrumente, die insbesondere von der Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung (KJS) gesteuert werden, wurden finanziell besser ausgestattet. Für die Nahtstelle I sind das zum Beispiel die Massnahmen zur Berufsvorbereitung, das Motivationssemester und die Aktion «Last Minute», die Jugendliche auf Lehrstellensuche und Ausbildungsbetriebe zusammenbringt.
Die Massnahme soll dazu dienen, die von der Krise betroffenen jungen Menschen ohne Berufsbildung zu einer Ausbildung zu animieren, indem eine unentgeltliche Ausbildung angeboten wird.
Für die Nahtstelle II werden Massnahmen ergriffen, um die Chancen der betroffenen Bevölkerung auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt oder in einen höheren Bildungsweg zu verbessern oder sie auf die Möglichkeit des Erwerbs neuer Fähigkeiten hinzuweisen.
Die Ausbildungsbetriebe gehen nicht vergessen. Der Staatsrat hat beschlossen, seinen Beitrag zu den Kosten für überbetriebliche Kurse um einen Viertel zu erhöhen. In Verbindung mit der Hilfe, die ihnen im gleichen Bereich dank der Steuerreform zuteilwird, sinkt die Beteiligung der Ausbildungsbetriebe an der Finanzierung von überbetrieblichen Kursen von 75 % auf rund 45 %. Für die Massnahme ist ein Budget von 1,9 Millionen Franken vorgesehen.
Steuerliche Massnahmen: Zur Unterstützung von Unternehmen, die von der Coronavirus-Krise betroffen sind, wird die Erhebung von Verzugszinsen auf Akontozahlungen für 2020 bis zum allgemeinen Fälligkeitsdatum ausgesetzt.
Für die Massnahme ist ein Budget von 2,5 Millionen Franken vorgesehen.
Unterstützung der lokalen Wirtschaft: Die Coronavirus-Krise hatte schwerwiegende Auswirkungen auf lokale Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. Das Ziel dieser Massnahme ist es, bei den Freiburger Wirtschaftsakteuren den Konsum in diesem Sektor zu unterstützen, indem der lokale Konsum und die kurzen Wege gefördert werden.
Mit ihr soll ein individueller Beitrag in Form einer staatlichen Beteiligung an Gutscheinen (Rabattprozentsatz oder Sonderangebote) gewährt werden. In den Genuss von Förderung können Freiburger Unternehmen, die aufgrund einer Entscheidung der Behörden zur Schliessung gezwungen wurden, und alle Mietgliedgeschäfte von «Terroir Fribourg» kommen; damit soll ein starkes Zeichen für die Unterstützung des Konsums lokaler Produkte gesetzt werden. Diese Operation wird bis Juli auf der Grundlage der Plattform «soutien-aux-commercants-fribourgeois.ch», die von der Jeune chambre internationale Fribourg geschaffen wurde, entwickelt.
Für die Massnahme ist ein Budget von 4,1 Millionen Franken vorgesehen.
Unterstützung für die Bedürftigsten: Die aktuelle Krise hat die Kaufkraft eines Teils der Bevölkerung, der schon vor dieser Krise mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, erheblich geschmälert. Die Indikatoren zeigen, dass die Zahl der Familien und Einzelpersonen in prekären Verhältnissen in den kommenden Wochen rasch anzusteigen droht.
Zusätzlich zu den Sozialhilfeempfängern, deren unsichere Situation durch die Krise möglicherweise noch verstärkt wurde, entsteht nun eine neue in prekären Verhältnissen lebende Bevölkerungsgruppe. Diese Bevölkerung nimmt keine Sozialhilfe in Anspruch und neigt dazu, sich an andere bestehende Unterstützungsnetzwerke zu wenden.
Die neue Hilfe der Regierung ist deshalb für diese Netzwerke bestimmt. Damit will der Staatsrat die Partnerschaft mit Selbsthilfeeinrichtungen und -netzwerken stärken, um die direkte Hilfe und die Orientierung der Betroffenen in die Richtung der entsprechenden Hilfe sicherzustellen.
Für die Massnahme ist ein Budget von 1 Million Franken vorgesehen.
Die 9,5 Millionen Franken des neuen Soforthilfepakets kommen zu den 50 Millionen Franken hinzu, die der Staatsrat bereits für diesen Zweck freigegeben hat.