Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung:
- des Dekrets vom 28. Mai 2020 über eine Investitionshilfe für die regionalen Verkehrsverbunde (Inkrafttreten: sofort);
- des Dekrets 1 vom 27. Mai 2020 über die Einbürgerungen (Inkrafttreten: sofort);
- des Dekrets vom 27. Mai 2020 zur Genehmigung des Zusammenschlusses der Gemeinden Arconciel, Ependes und Senèdes (Inkrafttreten: sofort);
- des Dekrets vom 27. Mai 2020 zur Genehmigung des Zusammenschlusses der Gemeinden Cheiry und Surpierre (Inkrafttreten: sofort);
- des Dekrets vom 28. Juni 2020 über einen Studienkredit für die Umsetzung der zweiten Etappe der Vollzugsplanung 2016–2026 (Inkrafttreten: sofort);
- des Dekrets vom 28. Mai 2020 zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (Fischzuchtanstalt Estavayer-le-Lac) (Inkrafttreten: sofort).
Er nimmt zur Kenntnis und überweist an den Grossen Rat:
- den Bericht über das Management der COVID-19-Krise und die Antworten auf parlamentarische Vorstösse in Verbindung mit der ausserordentlichen Lage;
- den Gesetzesentwurf über den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und zur Westschweizer Vereinbarung über Geldspiele;
- den Entwurf des Geldspielgesetzes;
- den Dekretsentwurf 4 über die Einbürgerungen.
Er ändert:
- die Verordnung über die wirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus durch Beiträge an Miet- und Pachtzinsen von Gewerbeflächen;
- die Ausführungsverordnung zur Bundesverordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor.
Er ermächtigt die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, die Änderung des kantonalen Nutzungsplans für das Südufer des Neuenburger Sees durch Mitteilung im Amtsblatt vom 12. Juni 2020 in die Vernehmlassung zu geben.
Er genehmigt:
- den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande, für das 2. Quartal 2020 (205. Gewinnverteilung) einen Betrag von 5 913 658 Franken für kulturelle Zwecke (1 947 705 Franken) und verschiedene soziale und wohltätige Werke (3 965 953 Franken) zu verwenden;
- den Antrag der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane der Loterie Romande, bei der Westschweizer Verteilung für das 2. Quartal 2020 gemäss der Liste vom 20. Mai 2020 verschiedene finanzielle Unterstützungen von insgesamt 2 721 655 Franken zu gewähren. Davon gehen 389 197 Franken zulasten des Gewinns für den Kanton Freiburg.
Er ernennt ein neues Mitglied der kantonalen Kommission für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (KKEHH)
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.