In einem ausführlichen Bericht im Umfang von rund 40 Seiten legt der Staatsrat dem Grossen Rat alle Massnahmen dar, die im Kanton Freiburg im Zusammenhang mit der Bewältigung der von der Covid-19-Pandemie verursachten gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Krise ergriffen wurden. Der Bericht dokumentiert den Zeitraum von Januar bis zur Gegenwart. Er erlaubt es der Freiburger Exekutive auch, sich zu den parlamentarischen Vorstössen zu äussern, die vor Ende Mai 2020 im Zusammenhang mit der dringlichen Bewältigung der Krise eingereicht wurden. Mit dem Bericht wird also ein doppeltes Ziel verfolgt: Einerseits soll dem Ersuchen des Grossen Rates nachgekommen werden, rasch Antworten auf die verschiedenen Motionen und Aufträge in Verbindung mit der Pandemie zu erhalten, und andererseits soll das Management der ausserordentlichen Lage durch den Staatsrat aus einer umfassenden Sicht dargestellt werden.
Dieses Dokument ist der erste Meilenstein in einem politischen Prozess, der sich über mehrere Monate erstrecken wird. So werden dem Bericht bis Ende Sommer 2020 die Antworten auf die verschiedenen parlamentarischen Anfragen folgen, die in Verbindung mit der ausserordentlichen Lage eingereicht wurden. Dann, Anfang September 2020, wird der Staatsrat dem Grossen Rat eine Botschaft über ein Programm zur Ankurbelung der Wirtschaft unterbreiten. Gemäss Artikel 117 der Verfassung des Kantons Freiburg wird er dem Grossen Rat schliesslich einen Gesetzesentwurf unterbreiten, in dem die Annahme der dringlichen Massnahmen während der gesamten Zeit, in der sich der Kanton in der ausserordentlichen Lage befand, beantragt wird.