Die Situation in Zusammenhang mit dem Coronavirus entwickelt sich rasch, und der Kanton Freiburg bereitet sich auf eine deutliche Zunahme der Fälle vor. In Zusammenarbeit mit den Kantonen passt der Bund seine Strategie im Hinblick je nach der weiteren Entwicklung der Situation an. Deshalb hat der Staatsrat die folgenden Massnahmen ergriffen:
- Er erlässt die «Richtlinie des Staatsrates vom 6. März 2020 zu den Kriterien, die für die Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen im Kanton Freiburg gelten». Das Dokument präzisiert insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit der Veranstalterinnen und Veranstalter und die Rahmenbedingungen und die Kriterien für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern; diese Richtlinien werden den Gemeinden von den Oberamtmännern und -frauen überwiesen.
- Er passt seine Strategie mit dem Ziel an, vor allem Personen mit einem erhöhtem Erkrankungsrisiko und Komplikationsrisiko zu schützen; dabei handelt es sich vor allem um ältere Menschen und Personen mit chronischen Krankheiten.
- Er hat ein Sanitätsdienstliches Führungsorgan COVID-19 ins Leben gerufen, das zur Aufgabe hat, alle Akteure des Gesundheitswesens im Kanton zu koordinieren, um auf diese Weise eine generelle Übersicht über die Situation gewährleisten zu können.
- Er hat eine breite Kommunikations-Kampagne zur Information der Bevölkerung gestartet. Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat eine gezielte Kommunikation an die Gesundheitsfachpersonen, die Gemeinden, die Schulen, die Kinderkrippen, die Fachhochschulen und die Universität, die Pflegeheime und die Einrichtungen für behinderte Personen sowie an die verschiedenen Ämter des Staates und die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs im Kanton Freiburg gerichtet.