Gemäss den Bestimmungen der Verfassung des Kantons Freiburg veröffentlicht der Staatsrat einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Grossen Rates. Der Bericht 2018, der heute erscheint, besteht aus zwei verschiedenen Teilen: Der erste behandelt die Tätigkeit des Staatsrats und legt nach einer kurzen Erwähnung des konjunkturellen Umfelds den Stand der Arbeiten im Rahmen des Regierungsprogramms, insbesondere der drei Hauptprojekte für die Zukunft des Kantons, dar; im zweiten Teil werden nach einem einheitlichen Schema die Tätigkeiten der Direktionen und der Staatskanzlei vorgestellt.
Der Tätigkeitsbericht des Staatsrats kann ab sofort in beiden Amtssprachen auf der Website www.fr.ch/sr und demnächst für jede Direktion einzeln auf ihrer Website heruntergeladen werden.