Gemäss den Bestimmungen der Verfassung des Kantons Freiburg veröffentlicht der Staatsrat einen Tätigkeitsbericht zuhanden des Grossen Rates. Der Bericht für das Jahr 2020, der heute erscheint, besteht aus zwei Teilen: Der erste behandelt die Tätigkeit des Staatsrats und legt nach einer kurzen Erwähnung des konjunkturellen Umfelds den Stand der Arbeiten im Rahmen des Regierungsprogramms, insbesondere der drei Hauptprojekte für die Zukunft des Kantons, dar; im zweiten Teil werden nach einem einheitlichen Schema die Tätigkeiten der Direktionen und der Staatskanzlei vorgestellt.
In diesem besonderen Jahr enthält der Tätigkeitsbericht eine Sonderbeilage mit dem Titel «Coronavirus – Rückblick 2020». Alle Dokumente sind nun in beiden Amtssprachen auf der Website www.fr.ch/sr und demnächst für jede Direktion einzeln auf ihrer Website verfügbar.