Nach der Verabschiedung der E-Government-Strategie und der Schaffung eines E-Government-Sekretariats wurde im vergangenen Mai ein Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung gegeben.
Das Dossier wurde von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gut aufgenommen. Die Bemerkungen konnten im Wesentlichen berücksichtigt werden. Im Gesetzesentwurf, der vom Staatsrat verabschiedet wurde, ist die Einführung eines E-Government-Schalters, virtueller Schalter genannt, geplant; an diesem Schalter können die Verwaltungsverfahren nach und nach elektronisch abgewickelt werden. Im Entwurf werden die Grundlagen der Beziehungen zu den Gemeinden und den Drittorganen (verwaltungsexterne Leistungserbringer) festgelegt. Auch die Schaffung einer eindeutigen persönlichen User-ID und eines kantonalen Bezugssystems ist vorgesehen.
Die persönliche User-ID ist eine nichtsprechende und unveränderliche Nummer, die einer natürlichen oder einer juristischen Person zugeteilt wird. Mit ihr kann die einmalige Registrierung einer Person in den Informatiksystemen des Staates sichergestellt werden. Diese User-ID wird zusammen mit weiteren nicht schützenswerten Angaben zur Bürgerin oder zum Bürger in einem kantonalen Bezugssystem zusammengefasst, welches das Rückgrat des E-Government bildet. Mit dieser Datenbasis kann die Identifizierung der Person vom Zugriff auf ihre Daten getrennt werden. Dieser gemeinsame Sockel von Informationen wird zentral verwaltet und den Dienststellen des Staates zur Verfügung gestellt; diese ergänzen ihn individuell mit den Daten, die im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen stehen. So werden die allgemeinen Daten zu den Kunden des E-Governments zentral verwaltet, während die besonders schützenswerten Personendaten nur von denen gehalten werden, die sie brauchen. Die persönliche User-ID und das kantonale Bezugssystem ermöglichen, dass die angemessene Sicherheit und die nötige Nachverfolgbarkeit sichergestellt werden; gleichzeitig werden der Datenschutz gewährleistet und dabei die Entwicklungskosten begrenzt und der Betrieb sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung vereinfacht.
Der Gesetzesentwurf stellt auch sicher, dass das elektronische Verwaltungsverfahren unter gewissen Voraussetzungen rechtlich ebenso gültig ist wie das derzeitige schriftliche Verfahren. Die ersten E-Government-Leistungen im virtuellen Schalter werden ab 2017 nach und nach eingeführt. Der virtuelle Schalter im Portal www.fr.ch vereinfacht den Zugriff auf die Leistungen und ermöglicht die gegenseitige Nutzung.